Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitung: 46 km/h zuviel!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 11.08.2008

Das OLG Zweibrücken hat am 23.4.2008 - 1 Ss 59/08 in einer soweit erkennbar in juristischen Zeitschriften noch nicht verböffentlichten Entscheidung nicht nur festgestellt, dass es ein Lehrer äußerst schwer hat, will er wegen etwaiger Härten eines ihm drohenden Fahrverbotes um dieses herumkommen. Das OLG hat vielmehr - wie es in den letzten Jahren auch andere OLGs zunehmend tun - festgestellt, dass bei einer ganz erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung eine Verurteilung wegen Fahrlässigkeit kaum noch möglich ist, sondern vielmehr wegen Vorsatzes zu verurteilen ist: Imzu beurteilenden Falle hatte der Fahrer statt der außerorts zulässigen 100 km/h satte 146 km/h als Geschwindigkeit nach Toleranzabzug aufzuweisen:

In diesem Falle bedarf es aber näherer Erörterung, aus welchen Gründen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 46 km/h gegebenenfalls kein Vorsatz in Betracht kommt. Vorsatz liegt vor, wenn der Betroffene die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit und die von ihm gefahrene kennt oder mindestens damit rechnet, die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht einzuhalten. Der Vorsatz braucht sich dabei nur auf die Geschwindigkeitsüberschreitung als solche, nicht auf deren konkrete Höhe beziehen. Bei derart massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen, wie hier festgestellt, ist regelmäßig von vorsätzlichem Handeln auszugehen (vgl. BGH NJW 1997, 3252, 3253), weil jeder Fahrzeugführer die hohe Geschwindigkeitsüberschreitung aufgrund der schnell vorbeiziehenden Umgebung, des erhöhten Bewegungseindrucks sowie der stärkeren Motor- und Fahrgeräusche an sich bemerken muss (KG VRS

113, 314; OLG Hamm VRS 90, 210, 211; OLG Bamberg DAR 2006, 464). Anhaltspunkte, die gleichwohl für ein nur fahrlässiges Verhalten des Betroffenen sprechen könnten, sind - bislang - nicht ersichtlich.

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5 Kommentare

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146 auf der Landstrasse sind wirklich krass. Dazu kommt dass die Landstrassen oft unzureichend beschildert sind, d.h. es gibt oft Stellen bei denen es nicht ratsam ist, tatsächlich die erlaubten 100 zu fahren.

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Ich kenne Landstraßen da sind 250 km/h kein Problem. Da gibt es weder von rechts noch von links Zufahrten, noch Häuser, Kindergärten, Schulen, Wald, Wild! Keine Wohngebiete in der Nähe, also auch kein Lärmschutzargument. Die Straße hat guten Belag, zwei sehr breite Spuren, breiter Seitenstreifen.....und trotzdem ist dort 100 km/h. Ich finde man sollte unterscheiden wo man 146 anstatt 100 fährt. Klar, es gibt auch Landstraßen dort ist 100, dort ist aber schon 80 zu schnell, weil Belag schlecht, zu eng, etc.
Immer diese Raserverurteilung, weil es Wählerstimmen gibt, weil die älteren und ungeübten Autofahrer dann sagen können "ja, genau, der hats echt verdient". Man sollte sich mindestens genauso intensiv um die Schleicher, permanente recht/links Dauerblinker (meistens ältere Leute, die nicht mehr checken, dass sie seit 30 km am blinken sind), mit 60 km/h gaaanz links fahrenden Personen usw usw kümmern. Diese Leute bekommen immer nur eine mündliche Verwarnung!!! Aber das der Motorradfahrer hinter dem seit-30-km-linksblinker nicht einschätzen kann wann dieser nun wirklich links abbiegt, interessiert niemanden. Aber wie so oft im Leben....die Gesellschaft überaltert, der Opa mit 95 fährt weiterhin super Auto, mit 55 km/h auf der linken Spur auf der BAB (heute Morgen vor mir)....viele fahren zu große Autos, die sie nicht beherrschen....alle sparen Sprit, deshalb wird nur noch 70 gefahren....es wird alles mögliche hinterm Steuer gemacht (schminken, Audiobuch, rauchen, essen, trinken, intensive Gespräche, Sightseeing)....NUR AUFS AUTOFAHREN KONZENTRIERT SICH NIEMAND!!!

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Hallo Marc, das Problem ist dass wenn man sich um die "Dauerblinker", "Langsamlinksfahrer", "alles mögliche am Steuer erledige" kümmert, die dann nachträglich im Blogkommentar schreiben "Total ungerecht! Man sollte sich doch erst mal um die Raser kümmern!".

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Ich weiß nicht, warum Tillmann sich so aufregt. Aus dem Kommentar ergibt sich, daß er derartige Verstöße gut heißt und vorsätzlich begeht. Wer sich für schlauer hält als der Gesetzgeber, und das auch noch vorsätzlich umsetzt, gehört aus dem Verkehr gezogen.

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