Herausgabe von Schmiergeldern

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 19.08.2008

Das Thema Korruption und Arbeitsrecht bleibt weiter aktuell. Vor allem die Zahlung von Schmiergeldern wirft eine Reihe von rechtlichen Fragen auf, die sogar bis ins Strafrecht führt (zu den Konsequenzen etwa MünchArbR-Blomeyer § 53 Rdn. 98 ff.). Das Hessische LAG hat jetzt in einem Urteil vom 25.1.2008 (10 Sa 1195/06, Pressemitteilung 8/08)) die schon bislang herrschende Meinung bestätigt, derzufolge der Arbeitgeber einen Anspruch auf Herausgabe des empfangenen Betrages wegen unerlaubter Eigengeschäftsführung hat. Bemerkenswert ist, dass das LAG darüber hinaus die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) für gegeben hält. Der Schadensersatzanspruch bestehe mindestens in der Höhe der empfangenen Gelder. Bei der Annahme von Schmiergeldern spreche der Anscheinsbeweis dafür, dass der Arbeitgeber um die dem Arbeitnehmer zugeflossenen Beträge geschädigt sei. Ferner stellt das LAG klar, dass ein solcher Zahlungsanspruch des Arbeitgebers auch nicht unter eine im Zuge der Beendigung des Arbeitsvertrages vereinbarte Abgeltungsklausel falle.

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2 Kommentare

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Es ist Zurückhaltung mit eigenen Bewertungen geboten, wenn man die Akten nicht kennt. "Schmiergeld" ist ein Ausdruck, mit dem Arbeitnehmer in eine Ecke gestellt werden. Bei Schmiergeld durch Arbeitgeber diskutieren wir die Frage, ob es sich um Betriebsausgaben handelt. Mir gefällt weder die eine Seite noch die andere. Schmiergelder sind Gift für den fairen Wettbewerb und sollten auf beiden Seiten entsprechende Folgen haben. Wie wird denn bei dem betroffenen Arbeitgeber im Vertrieb gearbeitet? Gibt es Compliance-Officer und Controlling beim Arbeitgeber und auch beim Verkäufer? Wo kam das Geld her und wo ist das Geld geblieben? Was wissen die Finanzämter von dem Vorgang? Hat der klagende Arbeitgeber seine Forderung bilanziert?
§ 667 BGB als Anspruchsgrundlage wird m. E. zum gleichen Ergebnis führen, kann allerdings bei der Verjährung zu Problemen führen.
Richtig unwohl ist mir bei der Beweissituation. Wenn der Zeuge das Schmiergeld übergeben haben will, war er wohl selbst verwickelt. Dann könnte der Arbeitgeber doch auch gegen ihn zivilrechtlich vorgehen. Und wie kann man jemanden, der Schmiergeld auszahlt, nun im Namen des Volkes als Zeugen vertrauen? Hat er nicht vielleicht selbst ein Teil das Geldes an sich genommen? Wird er einen solchen Sachverhalt als Zeuge nun wahrheitsgemäß angeben? Was hat ihn zur Mitwirkung bewogen? Wir Juristen sind wenig geschult bei der Zeugenvernehmung. Das deutsche Prozessrecht mit Substantiierungslast und bestimmten Beweismitteln ist ungeeignet, komplexe Sachverhalte zu prüfen (anders als das US-amerikanische Evidence-Verfahren).
Solche Lösungen von "Schmiergeld-Fällen" sind mir zu einfach. So einfach ist das tatsächliche Geschehen nach meiner Erfahrung in der Regel nicht zu bewerten.

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[...] vielen wurde das Anlegen und Halten so genannter „Schwarzer Kassen“ bisher gerne als eine Art Kavaliersdelikt hingestellt. Dies wird nun jedoch anders werden – zumindest in rechtlicher [...]

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