BMJ hilft bei Gestaltung des Impressums beim Internet-Auftritt
von , veröffentlicht am 07.10.2008Das Bundesjustizministerium hat heute unter dem Motto "Abmahnungen vermeiden - mehr Rechtssicherheit" einen Leitfaden zur Impressumspflicht für Online-Auftritte veröffentlicht. Hier werden die Anforderungen des Telemediengesetzes zur Anbieterkennzeichnung erläutert. Verbindliche Vorschläge oder gar Mustertexte finden sich aber nicht. Vielmehr wird - sicher zur Freude der Anwaltschaft - darauf hingewiesen, dass im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzt werden kann, der Leitfaden lediglich eine Orientierungshilfe bietet und nicht rechtsverbindlich ist.
Diese Einschränkungen resultieren wahrscheinlich aus dem Debakel, das man vor einiger Zeit mit der verunglückten Muster-Widerrufsbelehrung nach der BGB-InfoV erleben mußte - hierzu wird ja noch das Thema Amtshaftung diskutiert.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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3 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenJens Ferner kommentiert am Permanenter Link
Ich zitiere von Seite 2 des Leitfadens, unter II. im Kasten, fett hervorgehoben:
"Das Risiko einer Abmahnung lässt sich nicht vollständig vermeiden."
Das sagt alles.
Rolf Albrecht kommentiert am Permanenter Link
Wenn das Ganze nicht rechtsverbindlich ist, so ist der Leitfaden m.E. nach überflüssig. Es gibt diverse Internetseiten, die den gleichen Inhalt bieten.
Dr. Karger kommentiert am Permanenter Link
Liebe Kollegen Ferner und Albrecht,
da gebe ich Ihnen Recht. Auf der Website des BMJ wird versprochen: "Unser neuer Leitfaden klärt über diese Fragen auf und hilft Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt, ihre Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) nach den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) zu gestalten." Leider folgt dieser Ankündigung aber keine wirklich konkrete Unterstützung. Gut für die Rechtsberater, aber schlecht für die Zielgruppe der Aktion, nämlich die Unternehmen, die nicht immer gleich einen Anwalt einschalten wollen oder (aus Kostengründen)können.