BMJ hilft bei Gestaltung des Impressums beim Internet-Auftritt

von Dr. Michael Karger, veröffentlicht am 07.10.2008

Das Bundesjustizministerium hat heute unter dem Motto "Abmahnungen vermeiden - mehr Rechtssicherheit" einen Leitfaden zur Impressumspflicht für Online-Auftritte veröffentlicht. Hier werden die Anforderungen des Telemediengesetzes zur Anbieterkennzeichnung erläutert. Verbindliche Vorschläge oder gar Mustertexte finden sich aber nicht. Vielmehr wird - sicher zur Freude der Anwaltschaft - darauf hingewiesen, dass im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzt werden kann, der Leitfaden lediglich eine Orientierungshilfe bietet und nicht rechtsverbindlich ist.

Diese Einschränkungen resultieren wahrscheinlich aus dem Debakel, das man vor einiger Zeit mit der verunglückten Muster-Widerrufsbelehrung nach der BGB-InfoV erleben mußte - hierzu wird ja noch das Thema Amtshaftung diskutiert.

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3 Kommentare

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Ich zitiere von Seite 2 des Leitfadens, unter II. im Kasten, fett hervorgehoben:

"Das Risiko einer Abmahnung lässt sich nicht vollständig vermeiden."

Das sagt alles.

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Liebe Kollegen Ferner und Albrecht,

da gebe ich Ihnen Recht. Auf der Website des BMJ wird versprochen: "Unser neuer Leitfaden klärt über diese Fragen auf und hilft Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt, ihre Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) nach den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) zu gestalten." Leider folgt dieser Ankündigung aber keine wirklich konkrete Unterstützung. Gut für die Rechtsberater, aber schlecht für die Zielgruppe der Aktion, nämlich die Unternehmen, die nicht immer gleich einen Anwalt einschalten wollen oder (aus Kostengründen)können.

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