Schutz von Zeitwertkonten soll verbessert werden

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 07.10.2008

Zeitwertkonten sollen besser gegen Insolvenz geschützt und bei einem Arbeitgeberwechsel übertragen werden können. Das sind die beiden Kernpunkte des neuen Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen, das am 1.1.2009 in Kraft treten soll. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist in erster Lesung vom Deutschen Bundestag beraten und an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen worden. Damit werden über zehn Jahre nach dem sog. „Flexi-Gesetz“ von 1998 die Vorschriften des SGB IV um wesentliche Schutzvorschriften bei flexiblen Arbeitszeitmodellen ergänzt.

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