von der Leyen und die Internetwirklichkeit

von Prof. Dr. Thomas Hoeren, veröffentlicht am 30.11.2008

Heise berichtet:

Familienministerin will Kinderporno-Sperren bald umsetzen

Ursula von der Leyen (CDU) will Deutschland schon bald einem internationalen Länderverbund anschließen, der den Zugang zu kinderpornografischen Websites sperrt. Nötige Gesetzesänderungen seien schon in Abstimmung mit zuständigen Ministerien.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/119663

Ich frage mich: Was soll der Unfug? Wir diskutieren und streiten seit vielen Jahren über die Möglichkeiten und Grenzen von Sperren im Internet. Differenzierte Denkansaätze sind dabei entstanden; auch die Grenzen von Zwangsproxies, URL-Sperren u.a. wurden lang und breit erörtert und erforscht (man denke nur an die Düsseldorfer Sperrverfügungen gegen NW-Access-Provider). Und nun kommt eine Ministerin und tut so, als habe es das alles nicht gegeben. Niemand will Kinderpornos im Netz, aber niemand will auch eine undifferenzierte, oberflächliche Regulierung ohne Blick für technische Gegebenheiten und die wissenschaftliche Diskussion. Warum macht eine von der Leyen das? Ist sie betriebsblind? Geht es um den bald beginnenden Wahlkampf? Oder findet sich hier sogar eine gefährliche Kombination von beidem?

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Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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36 Kommentare

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Thomas Hoeren (Parteibuch unbekannt) ist gegen den Vorschlag, Deutschland einem internationalen Länderverbund anzuschließen, der den Zugang zu kinderpornografischen Websites sperrt. Dagegen ist nichts einzuwenden.

Es ist aber sehr wohl etwas dagegen einzuwenden, dass Herr Hoeren sich nicht artikulieren kann oder will, ohne sein Reservoir an Kraftausdrücken ("Unfug", "gefährlich", "betriebsblind") anzuzapfen.

Wenn Herr Hoeren sachliche Argumente hat, mag er die hier nennen, und wenn sie gut sind, werden sie sich schon durchsetzen (und erst recht, wenn - was Herr Hoeren offenbar zum Ausdruck bringen - allgemein anerkannt ist, dass der Vorschlag nicht realisierbar ist). Beleidigendes Geschimpfe allein kann das jedenfalls nicht ersetzen.

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"Warum macht eine von der Leyen das?" - Weil es gute Politik ist. Sich gegen Kinderpornografie einzusetzen hat noch keinem Politiker geschadet. Das gilt für Politiker mit einer konservativen Wählerschaft erst recht und auch dann, wenn es Kollateralschaden gibt wie die Sperrung pornografischer Inhalte, die eindeutig nicht kinderpornografisch sind. Frau von der Leyen hat eine Bandbreite an Möglichkeiten, wie sie sich beim Thema Kinderpornografie positionieren kann. Warum aber sollte sie eine andere Position als diese hier einnehmen? Sie hätte nichts dadurch zu gewinnen.

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Ich habe keine Parteibuch und bin auch wirklich parteilich nicht eingebunden. Ich schätze auch viele Facetten der Familienpolitik von Frau von der Leyen und ihrem Ministerium. Aber hier wagt sich das Familienministerium auf sehr wackeliges Eis. Mir ist nicht bekannt, dass Experten bei der Frage der Sperrung einbezogen worden wären. Die Vorschläge, die man liest, klingen nach der Denkart: Also, so einen Schweinekram darf es nicht geben; denn man muss doch sperren. So dachte der damalige Regierungspräsident in Düsseldorf Büssow auch und verhängte Sperrungsverfügungen gegen Access Provider in NRW - mit fatalen Konsequenzen: weil Sperrungen auf Access Provider Ebene technisch kaum realisierbar sind. Dazu hat mein Kollege Ulrich Sieber vor kurzem ein ausführliches Rechtsgutachten im Auftrag des BMJ veröffentlicht und auf die Unzumutbarkeit und Unrealisierbarkeit von Sperrungen verwiesen. Es gibt dazu auch ähnlich lautende Urteile (etwa des OLG Frankfurt in Sachen Arcor ./. Youporn) Von alldem liest man in den Stellungnahmen des Familienministeriums nichts. Und das ärgert mich ...

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“Warum macht eine von der Leyen das?” - Weil es gute Politik ist.

Nein. Es ist blinder Aktionismus, der die technische Realität ignoriert.
Das ist so, als wolle man Alkohol am Steuer dadurch verhindern, dass man Tankstellen verbietet alkoholische Getränke zu verkaufen.
Frau von der Leyen verkennt, dass das Internet nicht umsonst Internet heißt und nicht Deutschnet.
Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht.

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“Warum macht eine von der Leyen das?” - Weil es gute Politik ist.

Nein. Es ist blinder Aktionismus, der die technische Realität ignoriert.

Das eine schließt das andere nicht aus. Es kann durchaus eine gute Taktik sein, im Einzelfall aktionistisch zu agieren, wenn das zu politischen Vorteilen führt. Das gilt insbesondere, wenn der Aktionismus Zustimmung in der potenziellen und tatsächlichen Wählerschaft findet. Ärgerlich ist allenfalls, dass diese Taktik so durchsichtig ist.

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Es erfordert wenig Phantasie, sich vorzustellen, dass die Begehrlichkeiten, beliebige Inhalte auf die Zensur-Liste setzen zu lassen, wachsen werden. Natürlich immer mit guten Argumenten, warum Inhalt schädlich, verwerflich, gefährlich oder sonst verbietenswert seien und warum es angeblich unverantwortbar wäre, sie der Bevölkerung weiterhin zugänglich zu machen. (Zentralräten von Religionsgemeinschaften wird man entsprechende Bitten nur schwerlich abschlagen können.)

Erstes Indiz, aus einem für mich überraschenden Gebiet:
Hessen will "illegale Glücksspielseiten" sperren lassen.

Link:
http://www.focus.de/digital/internet/internet-gluecksspielseiten-droht-s...

Vielleicht wird das BKA bald nicht nur Listen von KiPo Websites zu erstellen haben, sondern bald mehrere Listen führen, auch für zu sperrende rechtsradikale, gewaltverherrlichende usw. usf. Inhalte, die dann staatlicher Zwangs-Filterung unterliegen.

Und nicht zu vergessen, die neu-strafbaren Inhalte mit Jugend-Pornographie und Jugend-Anscheins-Pornographie.

Künftig entschiede dann ein kleiner Zirkel von ein paar Dutzend Herrschaften/Ausschüssen/Arbeitsgruppen, was 80Mio. Bürgern (oder gemeinschaftlich, allen 490 Mio EU Bürgern) an Inhalten "zugemutet" werden kann, oder was kollektiv zu sperren sei.

Fazit: Wer einmal anfängt mit Filtern, weckt Begehrlichkeiten, die er bald nicht mehr weg-argumentieren kann, wie das Beispiel Hessen schon jetzt zeigt.

Anbieter von anonymen VPN-Tunneln ins Ausland, am besten in einen Offshore-Staat, werden sich wahrscheinlich über das künftige neue Zusatz-Geschäft freuen.

Und Next-Generation-Networks, wie Freenetproject (suchen Sie bei Wikipedia nach Freenet), sind dank Kryptographie und Architektur ohnehin nicht betroffen. In Freenet wachsen bereits jetzt die Blog-Angebote stark an. Auf diese Netze, die auch mit Zwangsmaßnahmen nicht zu kontrollieren sind (jeder Knoten hat einen Teil verschlüsselte Daten, weiß aber selbst nicht, welche er hat), werden sich dann zwangsgefilterte Inhalte verlagern.

Warum weichen inzwischen auch schon Europäer, und nicht nur Chinsen, auf ein technisch anonymes und zensurresistes Medium wie freenet aus und publizieren nicht mehr auf normalem Webspace?

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Der Hinweis auf Freenet ist interessant. Und macht auch noch einmal das Problem deutlich: Die "Freaks" wissen immer, wie sie sich eine staatlich unkontrollierte Community im Netz organisieren können. Deshalb versucht die Politik in ihrer Ohnmacht, die Intermediäre in Anspruch zu nehmen, bis hin zu den Access Providern. Dabei geht es um purer Symbolismus - mit hohen Kosten für die Access Provider, geringster Effizienz und mit Hohngesang der "Freaks". Und so geht das schon seit Jahren - da darf einem auch mal der Kragen platzen

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Der blinde Aktionismus der Frau Leyen belegt eben deren eingeschränkte Fachkompetenz, denn wer Medizin studiert hat, muss noch lange keine Ahnung von der Welt da draußen haben. Die Motivation von Prof. Hoeren, den Fokus auf ein aktuelles mehrdimensionales juristisches Problem zu richten, ist daher sehr nachvollziehbar und zu begrüßen, in einem Blog darf man dies gerade auch etwas lockerer und persönlich formuliert tun, als zB in einem Fachbeitrag oder Medieninterview.

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Um Internetseiten einigermaßen zuverlässig zu sperren muss man zunächst die Infrasturktur dazu aufbauen. (Man kann in China nachfragen wie das geht.)
Hat man die aber erst mal aufgebaut, ist es ein Leichtes auch andere Seiten zu sperren. Ja man kann auch bestimmte Netzprotokolle sperren, die z.B. für Anonmisierungsdienste genutzt werden.
Mit Terrorismus, Kinderpornographie und Rechtsextremsimus schafft es die Politik immer wieder den Verstand bei Journalisten und Bürgern auszuschalten. So kann die Politik dann die Grundlagen zur Einschränkung unsere Grundrechte schaffen und die Einschränkungen dann nach und nach ausweiten.

Es wurde übrigens schon vorgeschlagen auch den Zugang zu ausländischen Glücksspielanbietern zu blockieren.

Im Übrigen verringern solche zentralen Filtereinrichtungen die Zuverlässigkeit des Internets und bieten einen Zusätzlichen Angriffspunkt für Crackerattaken.
d

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China, Iran, --jetzt auch Großbritannien:

Eine Internet-Sperre in GB verhindert offenbar momentan den Zugriff auf einen Wikipedia-Artikel. Grund ist ein nackt abgebildetes, etwa 12jähriges Mädchen auf einem Album-Cover der Band "The Scorpions".

Der Kulturkampf ist entbrannt, und er wird sich noch verschärfen.

Artikel bei heise:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/120048

Kunstfreiheit?
Schon die Google-Suche nach dem Titel des Albums könnte man als Versuch zur Beschaffung von KiPo deuten, weswegen ich den Namen des Albums hier nicht nenne.

"Schöne" neue Welt. Die Verbreitung des Internets hat einige neue Straftatbestände und etliche Strafverschärfungen mit ausgelöst.

Insofern hat es -in Summe- auch zu mehr Unfreiheit beigetragen --mehr, als sich die Heile-Welt-Dank-freien-Informationsaustauschs-Apologeten eingestehen (von neuen Überwachungs- und Ausspäh-Möglichkeiten durch den Staat ganz zu schweigen.)

Die Bewertung, dass das Internet zwangsläufig in Summe zu mehr Freiheit führt, muss momentan als vorschnell gelten. Man kann im Gegenteil sogar anführen, dass es auf die Rechtskultur rückkoppelt, und zwar negativ.

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Das dürfte Öl auf dem Feuer von Frau von der Leyen sein:

The European Court of Human Rights has today notified in writing its Chamber judgment1 in the case of K.U. v. Finland (application no. 2872/02).

The Court held unanimously that there had been a violation of Article 8 (right to respect for private and family life) of the European Convention on Human Rights concerning the Finnish authorities’ failure to protect a child’s right to respect for private life following an advertisement of a sexual nature being posted about him on an Internet dating site. (...), the legislature should have provided a framework for reconciling the confidentiality of Internet services with the prevention of disorder or crime and the protection of the rights and freedoms of others.

http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?action=html&documentId=843808...

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Es besteht bereits seit Jahren eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Sperrung von Internetangeboten bzw. Telemedien bei jugendschutzwidrigen Inhalten. Diese beziehen sich selbstverständlich auch auf kinderpornographische Inhalte (§ 4 Abs. 1 Nr. 10 JMStV). Die Rechtsgrundlagen für darauf bezogene Sperrungen finden sich in:

§ 20 Abs. 4 JMStV: Für Anbieter von Telemedien trifft die zuständige Landesmedienanstalt durch die KJM entsprechend § 59 Abs. 2 bis 4 des Rundfunkstaatsvertrages unter Beachtung der Regelungen zur Verantwortlichkeit nach den §§ 7 bis 10 des Telemediengesetzes die jeweilige Entscheidung.

§ 59 Abs. 4 RStV: Erweisen sich Maßnahmen gegenüber dem Verantwortlichen nach § 7 des Telemediengesetzes als nicht durchführbar oder nicht erfolgversprechend, können Maßnahmen zur Sperrung von Angeboten nach Absatz 3 auch gegen den Diensteanbieter von fremden Inhalten nach den §§ 8 bis 10 des Telemediengesetzes gerichtet werden, sofern eine Sperrung technisch möglich und zumutbar ist. § 7 Abs. 2 des Telemediengesetzes bleibt unberührt.

Zuständig für die Sperrungsverfgungen sind im Übrigen (bislang) die Landesmedienanstalten, die durch die Kommission für Jugendmedienschutz entscheidet. Nach meinem Kenntnisstand haben die Landesmedienanstalten bislang in keinem Fall von der Möglichkeit der Sperrungsverfügung Gebrauch gemacht.

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Nun irrlichtert auch der niedersächsische Innenminister Schünemann (CDU), allerdings in eine neue Richtung:

Die Kunden der ISPs sollen nach seinen Vorstellungen vertraglich zwingend verpflichtet werden, auf ihren Clients zuhause Filterprogramme zu installieren.

Link zu heise:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/120467

"Die Provider sollen dann erkennen können, ob die Filtersoftware beim Kunden aktiv ist, und diesem andernfalls den Zugang zum Internet verwehren."

Ich finde es traurig, und für Fachkundige fast beleidigend, mit welch obszöner Unkenntnis und irrationaler Beratungsresistenz Politiker sich bemühen, auf diesem scheinbaren Schlachtfeld Kampfpunkte zu sammeln.

Welches Feuerwerk phantastischer Vorschläge, abseits von Fachkunde, Vernunft, Verhältnismäßigkeit und jedeglicher Folgen-Abwägung wird uns in im Wahlkampfjahr noch erwarten?

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Frau von der Leyen macht weiter:
Bundesregierung berät mit Providern über Kinderporno-Sperren
http://www.heise.de/newsticker/meldung/121553

Wie problematisch die Sperren sind, diskutiert auch ein anderer heise Artikel. Ein Teil der in der Schweiz geblockten Adressen soll zu Unrecht im Filtersystem sein. Ohne eine inoffizielle Veröffentlichung der Filter-Liste (wie hier durch Wiki-Leaks) kann weder eine öffentliche Diskussion noch eine öffentliche Kontrolle über die vorenthaltenen Inhalte erfolgen. Behörden-Willkür oder politisch motivierte Unterdrückung von unliebsamen Inhalten wäre somit nicht nur möglich, sondern auch nicht oder nur schwer feststellbar.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/121020

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Nun gibt es innerhalb weniger Wochen offenbar eine "mehr oder weniger freiwillige" Lösung:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/121769

Interessant, dass unter den Ministern nicht Frau Zypries war (nicht dass ich mir viel von ihr erhofft hätte, aber sie hätte vielleicht die rechtliche Problematik erläutern können.)

Ich finde es auch interessant, dass die Zuständigkeit für Sperren plötzlich nicht mehr Ländersache ist. Wenn ich Herrn Dr. Liesching oben richtig verstehe, wird für eine Sperrverfügung, so wie sie die Länder durchführen würden, jeder *Einzelfall* von den Landesmedienanstalten geprüft, diskutiert und bewertet.

Die Einzelfall-Prüfung fällt nun einfacherweise weg. Das ganze Verfahren, wie Einträge auf die Liste kommen (und wieder heruntergenommen werden) ist undefiniert.

Ich finde es absolut anmaßend, dass sich Exekutiv-Vertreter quasi außer-gesetzlich mit Providern verabreden und einfach Tatsachen schaffen, die möglicherweise das Telekommunikationsgeheimnis ohne Rechtsgrundlage aushebeln.

Es stellt sich mir auch die Frage nach Wertungs-Widersprüchen. Ist nicht die Verbreitung von NS-Gedankengut ebenfalls im StGB unter Strafe gestellt? Wie verträgt es sich, dass ein Abruf der einen Inhalte, auf Veranlassung einer Bundesbehörde unterdrückt wird, der anderen Inhalte aber nicht? Ist das nicht eine willkürliche Beschränkung auf einen (besonders emotionsbeladenen) Deliktsbereich?

Wie findet eine öffentliche Kontrolle der Liste statt? Kann sie mittels des Informationsfreiheitsgesetzes vom BKA angefordert werden? Sind wissenschaftliche Evaluierungen geplant?

Und letztlich: Stiftet Frau von der Leyen die Provider nicht zur strafbewehrten Verletzung des TK-Geheimnisses an, wenn man annimmt, dass das Blocking technisch nicht nur in die Verbindungs-Daten der Datenpakete hineinschaut, sondern auch in den Inhalte-Bereich?

Es ist ja allerdings auch eine neue Rechtsfindungs-Methodologie, wenn man Bedenken, die mit der inländischen Rechtsordnung entstehen, durch Argumentierende einer anderen Rechtsordnung, in der das Problem nicht oder wenig stark auftritt, begegnet.

Vielleicht hätte der Verteidiger von Herrn Daschner ähnlich verfahren sollen, und amerikanische Feindstrafrechtler einladen sollen, die dann "härtere Befragungen" als absolut problemlos und rechtskonform bezeichnet hätten.

Sollten die Listen einmal auf Wikileaks inoffiziellerweise ans Licht der Öffentlichkeit gelangen, würde ich sagen, tritt bei nicht wenigen vielleicht eine Art "inverse Nachfrage" ein --viele werden sich wahrscheinlich schon genauer dafür interessieren, welche Inhalte da geblockt werden.
Diesen Effekt brachte zumindest die Sperre des Scorpions-Covers (mit dem nackten Mädchen) in GB --der Artikel wurde in kürze zu einem der meist-abgerufenen Wikipedia Artikel.

Fehlt eigentlich nur noch, dass die Access-geblockten IP-Anfragen direkt an die LKAs zur automatischen Eröffnung eines Strafverfahrens geschickt werden.

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Viel Rauch um Nichts.....

Auf unserer Webseite kann man eine Analyse eines Experten nachlesen, der jede einzelne dieser geblockten Seiten analysiert hat.

http://schutzalter.twoday.net
( Keine Angst, Seite enthält nur Text )

Tatsächlich wird dort alles Mögliche geblockt, ob es Logistikfirmen sind oder Produzenten von Gabelstaplern, Anbieter von Erwachsenenpornographie oder japanischen Trickfilmen, aber kaum echte KP.

Wäre dieses Thema nicht so ernst, müßte man darüber nur noch lachen.

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http://www.bvdw.org/fileadmin/medien/interessenvertretung/medienpolitisc...

Sehr detailliert begründen zwei Anwälte in einem Rechtsgutachten für den Bundesverband Digitale Wirtschaft, dass eine Inanspruchnahme von Access-Providern (wie etwa vom Familienministerium gefordert) nur als „ultima ratio“ und regelmäßig nur für Sachverhalte erfolgen darf, die außerhalb der Europäischen Union liegen.

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@hoeren:

Davon wird sich allerdings das BKA nicht beeindrucken lassen ! Genaugenommen darf man nicht nur die EU einbeziehen, sondern alle Mitglieder des Europarats, also z.B. dann auch Weißrussland, welches ja laut BKA einer der größten Anbieter von KP ist. Auch Weißrussland hat ja alle Konventionen betrf. KP ratifiziert. Sehr seltsam, daß fast überhaupt keine weißrussischen Seiten in den offiziellen KP Blockern auftauchen. Noch seltsamer, daß keinerlei Druck ausgeübt wird, z.B. über den IWF. Denn Weißrussland ist ja in großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten und hängt am Tropf der Weltbank.

Wenn also tatsächlich Weißrussland der größte Anbieter von KP in Europa sein soll, weshalb werden dann nicht diese Seiten blockiert ?
Dafür aber völlig harmlose Seiten, von denen die wenigsten überhaupt irgendetwas mit Pornographie zu tun haben !

Frage an die Juristen: Wie sieht es eigentlich mit Entschädigungszahlungen aus ? Das dänische Gesetz ist ( oder war, ich habe nur den Stand von 2002 im Kopf ), da recht streng. Sofern die Polizei nicht die Schuld eines Tatverdächtigen beweisen konnte, war sie, bzw. der Staat, schadensersatzpflichtig, z.B. für die Folgen von HD, Verdienstausfall, usw.
Dies war sicher auch einer der Hauptgründe, weshalb HD in DK viel seltener erfolgten als in D oder ÖST.
Wenn eine Firma jetzt wochenlang zu Unrecht im KP Blocker ist, sie in den Nachrichten nur im Zusammenhang mit KP genannt wird, resultiert daraus ja ein beträchtlicher finanzieller Schaden, dazu wird der gute Ruf der Firma ruiniert.

Wenn jetzt z.B. das BKA versehentlich (?) einen Hersteller von Mikrofilmlesegeräten im KP Blocker aufnimmt, ist das BKA, bzw. der deutsche Staat dann schadensersatzpflichtig ?

Völlig unlogisch erscheint mir auch, daß die NL Gabelstaplerfirma zwar im KP Blocker steht, dort aber keine HD erfolgte. Wenn jemand angeblich masenhaft KPs online stellt, dazu noch auf dem Territorium der EU, dann muß doch dort sofort eine HD erfolgen, eine Verhaftung der Täter und eine Deaktivierung der Seite.

Es gab aber noch nicht mal einen HD Beschluß, noch nicht mal ein Ermittlungsverfahren (!) wegen Vertriebs von KP. Daran sieht man doch, daß hier mit falschen Karten gespielt wird.

Es ist mir ein absolutes Rätsel, wie Politiker, Kinderschützer und Juristen ein solches Vorgehen verteidigen können.

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@Frau Kaiser
das Statement ist sehr "sophisticated". Ich muß da noch mal nachdenken. In der TaT: wenn das politisch gewollt ist, werden die Entscheider es einfach machen - ob es sinnvoll ist oder nicht. Hier will eine Ministerin mit dem Kopf durch die Wand - und im Hintergrund sind die grauen Herren, die schmunzelnd die Diskussion verfolgen. ansonsten melde ich mich noch zu den Fragen IHr TH

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1. Die "Gesamtkosten" im Sinne von Kollateralschäden, Missbrauchsmöglichkeiten und Ausweitungstendenzen der Blockier-Idee sind sehr hoch und werden unterschätzt.

Ein Finne hat sich auf seiner Homepage kritisch zur Liste der geblockten Seiten im finnischen System geäußert. Was passierte? Seine kritische Homepage wird ebenfalls geblockt.

2. Das Gutachten führt aus, dass eine Art Verabredung zur freiwilligen Zugriffssperre durch die Provider nach der aktuellen Gesetzeslage *nicht* zulässig ist, vielmehr aktuell einen Straftatbestand verwirklichen würde:

--Zitat--
#387
Würden Access-Provider Sperrmaßnahmen freiwillig vornehmen, hätte dies weitreichende haftungsrechtliche Implikationen zur Folge: Verstöße gegen das Telekommunikationsgeheimnis sind in vielerlei Hinsicht sanktionsbewehrt. Wie unter Randnummer 26 dieses Gutachtens ausgeführt, kommen strafrechtliche Folgen in Betracht. Unter Umständen kann eine Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses sogar zu einer Untersagung des Betriebs von Telekommunikationsanlagen oder der Untersagung des ganz oder teilweise geschäftsmäßigen Erbringens der betreffenden Telekommunikationsdienste führen.
-- Zitat Ende--

Insofern dürfte Frau von der Leyens Ansinnen, innerhalb weniger Wochen, noch vor einer Gesetzesänderung auf informellem Wege durch Provider Web-Adresse blocken zu lassen, gescheitert sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Unternehmen diese rechtlichen Risiken eingehen.

3. Überrascht hat mich im Gutachten die Wertung, wonach "Kinderpornographie" *ohne weitere Unterscheidung* "schwerwiegende Verletzungen herausragender Rechtsgüter" (Seite 9) darstelle.
Dies ist mE. in *keinem* Fall haltbar bei Verbreitungs- und Besitztatbeständen. Die Besitzstrafbarkeit wurde ja erst vor ein paar Jahren eingeführt.
Es mag vielen nicht gefallen, aber beim abstrakten Gefährdungsdelikt verletzen die "Besitzer" und "Verbreiter" keine hochrangigen Rechtsgüter.
Wär dies der Fall, hätte das BKA (und Frau Merk in Bayern, wie sie sich wünscht) auch die Online-Durchsuchung auf diese Deliktsgruppe ausweiten können.
Natürlich bleiben die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten, und die Frage, ob bei Geldzahlungen unmittelbar "entfernt" ein Missbrauch quasi "beauftragt" wird, um Material herzustellen. Dass Material allein für deutsche Abnehmer "auf Einzelbestellung gegen Zahlung" angefertigt wird und damit der Konsument direkter Mittäter oder Auslöser der Missbrauchshandlung wird, halte ich für extrem unwahrscheinlich. Selbst wenn dies der Fall wäre, wäre für diese Fälle das weitflächige "Blocking für Durchschnitts-User" auch kaum ein Hindernis, da hier viel eher mit spezifischer Umgehung zu rechnen ist.

4. Legt man die "Gesamtkosten" als Summe möglicher (und im Ausland bereits eingetretener, s.o.) Kollateralschäden auf die eine Waagschale, und bei Verbreitungs- und Besitztatbeständen eine abstrakte Gefahr und das APR auf die andere Waagschale, so ist das "Gesamtvorhaben der Sperrung aufgrund dieses spezifischen Delikts" mE. weit außerhalb der Verhältnismäßigkeit. Eine Gesetzesänderung, die zu einer großkalibrige Aufhebung des TK-Geheimnisses beim *jedem* Web-Surfen ermächtigt (notwendig für den Filter-Eingriff), "nur" um die Verletzung von allg. Pers.rechten unmöglich zu machen (oder zu erschweren), ist mE. in keinem Fall haltbar.
Hinzu kommt, dass die potenziellen Persönlichkeitsrechts-Verletzer eine kleine Minderheit darstellt, wahrscheinlich auch nur Gelegenheits-Konsumenten ohne Wissen zur Sperr-Umgehung.
Potenzielle "Bezahl-User" wüssten mit hoher Wahrscheinlichkeit Umgehungswege --die Argumentation, dass gegen diese Gruppe (die überhaupt indirekt an der Verletzung höherrangiger Rechtsgüter durch ihr Nachfragen mit-beteiligt sein könnten) mit der Sperre vorgegangen würde, ist somit irreführend.

5. Ergänzend: Ich finde die Argumentation des EuGH völlig unverständlich, der mit dem Begriff eines fehlenden Menschenwürdeschutzes ein Land zu Strafzahlungen verurteilt hat, weil er KiPo-Verbreitung nicht unterbunden habe.

Wo der Menschenwürdebegriff für Handlungen und Gesetze des Staates im Verhältnis zu seinen Bürgern Sinn ergibt (und methodisch überhaupt einigermaßen objektivierbar ist), ergibt er *keinen* Sinn bei beliebigen Konstellationen der Bürger untereinander. Die Bürger behandeln sich untereinander täglich unwürdig und tasten ihre Würde gegenseitig ständig an. Dies kann der Staat nicht verhindern.

Eine zwischen-bürgerliche Menschenwürde-Beachtung mit dem Strafrecht herbeizwingen zu wollen ist völlig absurd. Ebenso absurd finde ich, wegen eines Fehlenden solchen Universal-Schutzes Strafzahlungen auszusprechen.

Der EuGH hat hier ein hochinteressantes (und ich finde durchaus hochgefährliches) Staatsverständnis. Liegt keine Rechtsgutverletzung für eine unerwünschte Handlung vor, ist hilfsweise die Menschenwürde verletzt, und weil die Beachtung derselbigen nicht durch staatliche Mittel gewährleistet wurde, muss dieser Strafe bezahlen?

Würde der Staat alle Handlungen, die Menschen sich untereinander antun, mit dem Maßstab der Menschenwürdebeachtung messen, und alle Handlungen, die dieser Beachtung widersprechen, mit Strafe belegen, kämen wir mit dem Schaffen von Straftatbeständen kaum mehr nach. Das ergäbe im Gegenteil wahrscheinlich eine Positiv-Liste "erlaubter, menschwürdebeachtender Handlungen der Bürger untereinander."
Nichts anderes würde aber ein Weiterdenken des EUgH Spruchs bedeuten.

Kann künftig jeder Bürger, dessen Persönlichkeitsrechte über das Internet (zB auf Servern im Nicht-EU-Ausland) verletzt wurden, in Brüssel sein Land verklagen, weil es die besagte Inhalts-Sperrung für unverhältnismäßig befunden hat (oder diese mit Kollateralschäden verbunden wären), und diese deshalb nicht unterbunden hat?

Es ist immer bedauerlich, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden, aber auch für Wahrung dieses Rechts gibt es eine Verhältnismäßigkeit und eine Kosten-Nutzen Abwägung, die nicht ideologisch mit "um jeden Preis" beantwortet werden darf.

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J. schrieb: "Die Besitzstrafbarkeit wurde ja erst vor ein paar Jahren eingeführt."

Im Herbst 1993 in D, in den Niederlanden erst 1998.

J.: "Es mag vielen nicht gefallen, aber beim abstrakten Gefährdungsdelikt verletzen die “Besitzer” und “Verbreiter” keine hochrangigen Rechtsgüter."

Das Besitzverbot war 92/93 - auch unter Juristen - viel umstrittener als heute. Selbst in der NJW fand sich damals ein prominenter Gegner des Besitzverbots.

Dieses ist ja damals in D entstanden, weil es schwer war den Händlern/Sammlern die Verbreitung im Einzelfall nachzuweisen. Sozusagen noch ein Relikt aus der VHS Zeit.

Die meisten dieser Aufnahmen sind ohne Einverständnis der Kinder entstanden. Selbst wenn ältere Kinder dieses gegeben haben, ist dies ja ohnehin hinfällig, da sie nicht geschäftsfähig sind. Es ist davon auszugehen, daß die Mehrheit der Opfer gegen eine Verbreitung Widerspruch einlegen würde, deshalb werden bei einer Verbreitung schon Rechtsgüter verletzt. Abgeschwächt kann man dies auch auf den Konsum und Besitz übertragen. Andererseits gäbe es sicherlich auch Gründe, die eine streng reglementierte Abgabe des Altmaterials, unter staatlicher Kontrolle, ermöglichen sollte.

Das (niederländische) Strafrecht hätte hier viel mehr differenzieren müssen, z.B. mit einer Stichtagsregelung, sowie Einschränkungen und Ausschließungen usw.
Aus Gründen der Ermittlungsökonomie wird eben sehr grob im Strafrecht vereinfacht. Im Bereich der KP < 14 kann ich dies noch verstehen, bei pornogr. Material über 14 dann nicht mehr.

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Golem über einen Artikel des Kölner Stadt-Anzeigers, der wiederum aus dem Familienministerium berichtet:

--Zitat
Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will die sieben größten Interneprovider des Landes bis Ende Februar 2009 vertraglich verpflichten, den Zugang zu ausländischen Kinderpornografie-Seiten zu blockieren. Das berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger aus dem Familienministerium.
--Zitat Ende

http://www.golem.de/0902/65012.html

Frau von der Leyen hat ihren Amtseid auf die Verfassung, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland abgelegt.

Sie fordert nun die Provider zur vorsätzlichen, wissentlichen Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses, das Verfassungsrang hat, auf, vorbei an allen Formalien.

Was wird das für ein Vertrag werden, der zu strafbewehrtem Handeln auffordert? Wird er den Providern haftungsrechtliche Risiken abnehmen? Wie kann er das überhaupt? Zahlt das Familienministerium dann zivilrechtliche Entschädigungsforderungen? Oder sogar Strafzahlungen aus datenschutzrechtlichen Verstößen?
Wieso ist das Familienministerium überhaupt befugt, irgendwelche derartigen Verträge abzuschließen? Welche Wirkkraft entfalten sie?

Falls mein Provider den Vertrag unterzeichnet, und "freiwillig" Einblick in meine Kommunikation nimmt, werde ich jedenfalls sofort Strafantrag stellen.

Vorbei am Parlament, für eine vermeintlich gute Sache, ohne gesetzliche Grundlage, mit einem nichtausdiskutierten Ansinnen und dem Anschein der "Freiwilligkeit", so lässt sich offenbar ein Coup der Exekutive verwirklichen.

Die Unterzeichner des geplanten, ominösen Vertrages verabreden sich, das ist meine Meinung, zum gemeinschaftlichen Verfassungsbruch.

Wie gering sie verfassungsrechtliche Schranken schätzt, hat die große Koalition ja schon mehrfach unter Beweis gestellt. Aber "einfach draufloshandeln", ohne parlamentarische Verfahren, das ist für mich allerhärtester Tobak.

Dass sich die Akteure in ihrem selbstgestricken Netz mal nicht selbst verheddern. Wenn das so kommt, werden damit die Gerichte noch was zu tun bekommen. Ich persönlich lasse mir jedenfalls von der Exekutive nicht am Parlament vorbei meine Rechte aberkennen.

Guter Zweck hin oder her. Wir sind hier nicht im absolutistischen Willkürland des beliebigen Weltverbesserungs-Aktionismus.

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Die Ministerin will immer noch mit dem Kopf durch die Wand. Langsam wirds auch skurril, etwa wenn sie den Juristischen Dienst des Deutschen Bundestages als "unterirdisch" beschimpft.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/132448

Doch es gibt auch Lichtblicke in all dem Wahlkampf-Dunkel
LG Hamburg, Urteil vom 12. November 2008 - 308 O 548/08:
Access Provider sind zwar bei massiven Urheberrechtsverletzungen mittels
ihrer Dienste als Störer anzusehen. Sie können aber wegen fehlender
Zumutbarkeit der Sperrung (insbesondere einer technisch unzureichenden
DNS-Sperre) nicht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

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Als Bonmot mal dieses Zitat aus dem Comicband "Lost Girls", von Alan Moore und Melinda Gebbie.

Ein Mann im Comic betrachtet eine kinderpornographische Bildgeschichte. Ob dies nicht abscheulich wäre, eben Kinderpornographie, fragt seine Partnerin besorgt. Er verneint.

" Fakt und Fiktion. Nur Wahnsinnige und Juristen können nicht zwischen beidem unterscheiden. "

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Wie ich soeben erfahren habe, hat ein Bekannter aus D eine Vorladung bekommen, weil er in seinem Blog die Ineffektivität der KP Blocker kritisiert und einen Link auf wikileaks gesetzt hat.

Völlig absurd: Wikileaks selbst ist nicht offline.

Der Link zu wikileaks wurde auch im Portal einer überregionalen Tageszeitung veröffentlicht, nach Auskunft der Zeitung gab es dort weder eine HD noch ein Ermittlungsverfahren. ( Zeitung nenne ich jetzt nicht, könnte ja auch schon wieder strafbar sein ).

Ein weiterer ähnlicher Fall wird bei RA Vetter erwähnt. Hier in den NL schüttelt man über diesen Unsinn nur noch den Kopf. Dies ist kein Kampf gegen KP mehr, sondern ein Kampf gegen regierungs- und justizkritische Bürger.

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/03/02/danische-sperrliste-...

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Andererseits hat von der Leyen noch nicht aufgegeben. Siehe hier (Artikel ist am 14.03., also heute, erschienen):

http://www.neuepresse.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Familienmi...
Angeblich verhandelt sie weiter mit "acht großen Zugangsanbietern"  und "einzelne Verträge sind bereits unterschriftsreif" Sie würden in den kommenden Wochen geschlossen.

 

 

Nach der fragwürdigen und vielfach kritisierten, vom Familienministerium getriebenen Vereinbarung des BKAs mit einigen Internetprovidern -man darf auf den Gesetzentwurf, die parlamentarische Diskussion und auch die interessanten geplanten Ausnahmen (Behörden, Universitäten, Kleinst-Provider) gespannt sein-haben zwei Informatikstudenten online ein "Wett-Spiel" eingerichtet, mit dem Teilnehmer auf die möglichen Themenkomplexe künftiger Sperren wetten können. Hintergrund ist eine Sensibilisierung für die von vielen befürchtete Ausweitungs-Tendenz.

Bericht auf Gulli:

http://www.gulli.com/news/internetsperren-protest-durch-2009-04-20/

Die Seite des Projekts:

http://zensiertdas.net/

Die Nutzung von "kollektiven Weisheiten" ist bei komplexen Systemen eine interessante und durchaus wissenschaftlich diskutierte Herangehensweise, manchmal unter dem Schlagwort "Die Weiseit der Vielen" bekannt.

Bspw. Google Suche mit http://www.google.de/search?q=wetten+kollektive+weisheit

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