Whistleblowing - Gesetzesänderung auf Eis gelegt

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 27.01.2009

Die im Mai vergangenen Jahres bekanntgemachte Gesetzesinitiative der Bundesregierung (hierzu Blog-Beitrag vom 16.5.2008), mit das Anzeigerecht des Arbeitnehmers geregelt werden sollte, wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr weiterverfolgt werden. Die als Klarstellung deklarierte Gesetzesänderung war in der Fachöffentlichkeit sehr kontrovers diskutiert worden. Eine Anhörung hierzu hatte am 4. Juni 2008 im Ausschuss für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages stattgefunden (vgl hierzu den Blog-Beitrag vom 25.8.2008). Nach Auskunft von Vertretern der Regierungsfraktionen wird es in dieser Hinsicht nach derzeitigem Stand in dieser Legislaturperiode keine Aktivitäten mehr geben. Offenbar gibt es unüberwindbare Widerstände aus den Reihen der CDU/CSU. Damit bleibt das Thema "Whistleblowing" weiterhin der Rechtsprechung überlassen. Dem BAG sollte es unter Berücksichtigung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben gelingen, hier eine klare Linie zu finden.

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6 Kommentare

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Sehr geehrter Herr Stoffels,

woher haben Sie diese Information? Ich habe bis jetzt noch nirgends davon gelesen..

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichem Gruß

Jörg Neubauer

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Sehr geehrter Herr Neubauer,

ich habe die Information von einer Abgeordneten der SPD-Fraktion des Deutschen Bundestages. Der zuständige Referent in der SPD-Fraktion ist Herr Wolfgang Teves.

Viele Grüße
Markus Stoffels

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Sehr geehrter Herr Professor Stoffels,

wundert es Sie denn noch, dass die CDU/CSU und die ihr nahestehenden Interessengruppen diese Verbesserung des § 612 a BGB mit aller Kraft verhindern wollen? Wo kämen die oben genannten Gegner, wie z.B die Arbeitgeberverbände hin, wenn in Zukunft Mitarbeiter auf die katastrophalen Missstände in Unternehmen, staatlichen Einrichtungen (wie Landeswohlfahrtsverbände und Widerspruchsausschüsse), Behörden und Banken auch mit Außenwirkung aufmerksam machen dürften, ohne ihre Arbeitsstelle verlieren zu müssen. Da würden doch die Seilschaften der Manager und Polit-Bosse Gefahr laufen abzustürzen. Die Grundlage der Selbstbereicherung hätte ein abruptes Ende. Hatten wir doch z. B. zwei Schwarzgeld-Spenden-Affären mit der CDU/CSU im Abstand von etwa 20 Jahren. Weder wurden auf Grund des 1. Skandals noch nach dem 2. Skandal die notwendigen Konsequenzen gezogen. Der Wahnsinn des Nicht-Handeln-Wollens seitens der CDU-Fraktion in der Regierung ist doch jeden Tag für jeden Bürger offensichtlich. Auf der einen Seite rufen die Politiker dazu auf Arbeitgeber, die ihre Angestellten und Mitarbeiter sogar auf dem Klo bespitzel, zu meiden, auf der anderen aber weigern sie sich entsprechend unseres Grundgesetzes und der Verfassung zu handeln. Hier zu Lande darf mit politischem Einverständnis jeder Arbeitgeber, jeder Boss, seinen Mitarbeiter bespitzeln, ausforschen, peinigen und denunzieren. Die traurigen Fälle Lidl, Aldi, Schlecker, Telekom, Bahn, Commerzbank, usw., sind nur erschreckende Beisiele der letzten 5 bis 7 Jahre. Was hat die Regierung oder unsere Justiz für die betroffenen Arbeitnehmer getan, frage ich Sie? Dies ist einzig auf einen Nenner zu bringen. Nämlich nichts. Man arbeitet lieber daran, sich gegen so genannte aufmüpfige Mitarbeiter zu schützen und zu rüsten, die auf wahre Missstände hinweisen. Verseuchte Babynahrung, verschmutzes Trinkwasser, Insiderverstöße, unzulängliche Altenbetreurung, BSE verseuchte Rinder,die auf Anweisung eines Landrates in die Nahrungskette gelangen, Steuerbetrügereien der Bonzen, usw.
Solange die deutsche Politik mit Hilfe der Justiz einen Whistleblower als Denunzinat bezeichnen darf, solange wird sich hieran nichts ändern. Es wundert mich jeden Tag, dass es immer noch waghalsige mutige Menschen gibt, die sich dennoch trauen den Mund auf zu machen, um andere Menschen zu schützen.
Aber selbst wenn es zu einer Nachbesserung des § 612 a BGB kommen würde, besteht die begründete Befürchtung, dass das Gesetz so gestaltet sein wird, dass es manigfachen Interpretationsspieltaum zulässt. Wir Deutschen sind, was das juristische betrifft, Meister darin die Gesetze so vage zu gestalten, dass es 5 Richtern die Möglichkeit eingeräumt zu 20 unterschiedlichen Urteilen zu kommen. Das muss aufhören. Damit gibt es keine Rechtssicherheit wie in einem Entwicklungsland.
Die jetzige Finanzkrise zeigt unter anderem auf, wie notwendig eine klare Regelung des § 612 a BGB ist.

Sollte die Rezession sich weiter ins Negative entwickeln, werden wir in wenigen Jahren nicht mehr über die Verbesserung des Trinkwassers, oder Verbesserung der Kinderbetreuung sprechen, denn das alles muss man sich leisten können und dafür wird kein Geld mehr da sein. Die Banken haben bis jetzt "die Hosen" noch nicht wirklich herruntergelassen. Dass bis jetzt Offenbarte war nur der Vorbote des Sturms. In diesem Zusammenhang muß die Frage erlaubt sein, ob es den Bürgern dieses Landes sachlich und moralisch allen Ernstes zu zumuten ist, dass den jenigen Bankmanagern, die nachweislich durch ihre fehlerhaften Management Entscheidungen in den Jahren davor für die Malaise verantwortlich zeichnen, die Kontrolle über die Sofin, also die Verwaltung der Rettungsmilliarden, gegeben wird. Man sollte meinen, dass die Deutsche Politik in einer solchen Krisensituation mehr aufzubieten hat. Es macht auf mich den Eindruck, dass man sich dieser Leute bedient, dass diese ihre eigenen Fehler still und leise und vor allem heimlich bereinigen können - mal so auf Steuergeldern!
Wir brauchen Menschen, die auf Missstände frühzeitig hinweisen. Denn diejenigen die 'Hinweisen' haben das Problem erkannt und sind deshalb prädestiniert an Lösungen mitzuarbeiten.

Ich selbst bin eine Whistleblowerin und kämpfe seit fast 12 Jahren vor dem Frankfurter Arbeitsgericht gegen die nunmehr 12 Kündigungen (eigenltich 20) desselben Arbeitgebers. Meine Vorgesetzten, denen ihre Rechtsverstöße objektiv nachgewiesen werden konnten, sind nahezu straffrei ausgegangen, wurden Vorstand oder Geschäftsführer und treiben ihr Unwesen getrost weiter. Die Staatsanwaltschaft hat noch nicht einmal die geschädigten Zeugen befragt so eilig hatte es die CDU Regierung in Hessen die Verfahren gegen die beiden Banken-Bosse einzustellen, so dass es nicht zu einer Gefängnisstrafe kommt. Ein Staaatsanwalt meinte zu mir, er wolle doch nicht die Karriere meines Vorgesetzten zerstören. So wurde er dann - na raten Sie mal - Vorstand der Hessichen Landesbank. In einem boomenden Rentenmarkt lag er dann 6 Jahre so schief, dass die Bank einen Arbeitsplatz nach dem anderen gezwungen war abzubauen. Der Gute bekam dann seinen Vertrag um weitere 5 Jahre verländert und zwei Monate nach der Bekanntgabe trat er zurück und kassierte noch 5 Jahre Gehalt und dann die dicke Rente.

Ich wäre Ihnen dankbar wenn Sie mir einen erfahrenen Europaarbeitsrechtler empfehlen könnten.

Beste Grüße
Andrea Fuchs

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[...] aus dem Bundestag, Hinweisen in einem Papier des wissenschaftlichen Dienstes und einer Meldung im Beck-Blog meldet jetzt auch das Handelsblatt, dass die Pläne der Bundesregierung zur Einführung [...]

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