75 Jahre Grundgesetz - Sicheres Fundament und kontinuierlicher Wandel

von Gastbeitrag, veröffentlicht am 08.04.2024
Rechtsgebiete: Verlag2|1114 Aufrufe
Prof. Dr. Peter M. Huber, Huber/Voßkuhle,GG

Von Prof. Dr. Peter Michael Huber

Am 23. Mai 2024 jährt sich das Inkrafttreten des Grundgesetzes zum 75. Mal. Seit 1949 ist es die Grundlage unserer Rechtsordnung und das „supreme law of the land“.

I.Konstitutionalisierung

Auf der Basis des Grundgesetzes haben die Verfassungsorgane die – teilweise noch aus der Kaiserzeit stammende -  Rechtsordnung zunächst an dessen Werten und Vorgaben und Werten neu ausgerichtet, sie gewissermaßen konstitutionalisiert. In diesem Sinne hat Fritz Werner das Verwaltungsrecht schon 1959 als „konkretisiertes Verfassungsrecht“ beschrieben. In den 1980er Jahren hat Claus Wilhelm Canaris diesen Effekt für das Zivilrecht vermessen, und auch im Strafrecht ist die Konstitutionalisierung heute jedenfalls im Grundsatz anerkannt. Zwar flackert in allen Fachbruderschaften über die Rechtsgebiete hinweg immer mal Widerstand auf, der den Selbstand des einfachen Rechts und seine Wertungen postuliert. Die Bürgenentscheidung des Bundesverfassungsgerichts und die Qualifizierung von Mietern zu Eigentümern im verfassungsrechtlichen Sinne in den 1990er Jahren mögen Zivilrechtler noch immer zur Verzweiflung treiben; allein, sie sind eine Konsequenz des in Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG niedergelegten Vorrangs der Verfassung, der letztlich dazu zwingt, auch die dunkelsten Winkel der Rechtsordnung mit der Fackel der Freiheit neu auszuleuchten. Dieser Prozess ist nicht am Ende.

II.Herausforderungen und Krisen

Das Grundgesetz war und ist auch die Grundlage, auf Deutschland die Herausforderungen der letzten 75 Jahre gemeistert hat: Teilung und Wiedervereinigung – 1957 mit dem Saarland und 1990 mit den ostdeutschen Ländern. Auf der Basis von Art. 23 GG a. F. konnten diese schrittweise und ziemlich bruchlos in das Verfassungsgefüge des Grundgesetzes integriert werden. Dass dabei gerade im Falle der „neuen Länder“  auch Fehler gemacht wurden, dass die Betroffenen 40 Jahre Teilung nicht vergessen können und dass diejenigen, die eine erfolgreiche Revolution getragen haben, andere Erwartungen an Responsivität des politischen Systems haben mögen als in Westdeutschland Sozialisierte, stellt den grundsätzlichen Erfolg nicht in Frage. Zu den erfolgreich gemeisterten Krisen gehören die Wiederbewaffnung, die APO, der Terrorismus der Baader-Meinhof-Gruppe, Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, mehrere Wirtschafts- und Finanzkrisen, die Eurokrise, die COVID 19-Pandemie u. a. m. Keine von ihnen hat die Koordinaten der Republik verschoben. Alle wurden – trotz harter Auseinandersetzungen in der Sache – letztlich auf der Basis einer funktionierenden Gewaltenteilung bewältigt.

III.Veränderte Rahmenbedingungen

Die Ordnung des Grundgesetzes ist zukunftsoffen und in der Lage den Wandel in Gesellschaft, Wirtschaft und Umweltbedingunggn zu verarbeiten. Die veränderten strafrechtlichen Bewertungen etwa der Homosexualität, des Schwangerschaftsabbruchs oder der Suizidbehihilfe belegen dies ebenso wie die „Erfindung“ neuer Grundrechte im Interesse des Datenschutzes - der Rechte auf informationelle Selbstbestimmung oder auf „Vertraulichkeit und Integrität informationstechnicher Systeme“. Bei Bahn und Post hat die Privatisierungseuphorie der 1990er Jahre Niederschlag gefunden, in Art 20a GG und im Beschluss des BVerfG vom 24. März 2021 der Klimaschutz.

IV. EU und internationale Gemeinschaften

Dem Auftrag der Präambel entsprechend ist Deutschland über die Jahrzehnte hinweg zu einem relevanten Glied Land auf internationaler Ebene geworden und zu einem Teil des Staaten-, Verfassungs-, Rechtsetzungs-, Verwaltungs- und Rechtsprechungsverbundes der Europäischen Union. Ohne seine Souveränität aufgegeben zu haben, akzeptiert es den grundsätzlichen Anwendungsvorrang des Unionsrechts ebenso wie die Europäisierung des deutschen Rechts. Allerdings fehlt es den Bundesregierungen in diesem Prozess häufig an Gestaltungskraft und -willen, wie der Umstand zeigt, dass „German vote“ im Brüsseler Jargon für Enthaltung steht.

Fachliteratur zum Grundgesetz und Hintergründe zu 75 Jahre Grundgesetz finden Sie auch auf unserer Themenseite.

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2 Kommentare

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Zugunsten von Freiheit, Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Menschenrechten, Bürgerrechten, begrenzt das Grundgesetz die Macht der jeweiligen Bundesregierungen und der jeweiligen Regierungskoalitionen. Das ist gut, wichtig und notwendig. Allerdings empfinden manche Politiker die Begrenzung ihrer Macht als unbefriedigend, ärgern sich darüber, und versuchen für dieses "Problem" (aus ihrer Sicht) "Lösungen" zu finden. Sehr erfreulich ist, daß das Bundesverfassungsgericht bislang im Großen und Ganzen gut funktioniert, und dem von den Regierungen ausgehenden Konformitätsdruck durchweg nicht nachgibt. Allerdings dürfen wir uns wohl leider nicht ganz sicher sein, ob das auch in Zukunft noch so sein wird, denn der Trend dazu, sein Verhalten und seine jeweiligen Haltungen, an das, was von oben her politisch gewünscht wird, anzupassen, wächst in Deutschland anscheinend wohl (fast) in der gesamten Gesellschaft, und verbreitet sich sogar auch unter Schülern und Studenten, also unseren Richtern von "Morgen und Übermorgen".

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Es wird ja wohl versucht, Morde aus dem Strafrecht herauszunehmen. Kindermorde. Massenmorde. Hitler, Himmler, Heydrich, Eichmann und Glücks haben das nicht versucht. Mal sehen  ob das BVerfG das hinnimmt.

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