OVG Berlin-Brandenburg: Post-Mindestohn-Verordnung rechtswidrig
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Post-Mindestlohn-Verordnung für rechtswidrig erklärt (Urteil vom 18.12.2008 - OVG 1 B 13.08). Die Anwendung des Mindestlohns auf die gesamte Briefzusteller-Branche sei unzulässig. Das AEntG lasse eine Übertragung von Mindestlöhnen nur auf tariflich nicht gebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu. Die Post-Mindestlohn-Verordnung schreibe den Tarif-Mindestlohn hingegen für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor, die nicht an den eigentlichen Tarifvertrag gebunden sind. Damit werde die gesetzliche Ermächtigung überschritten. Damit berstätigt das Gericht im Ergebnis das Urteil der ersten Instanz (dazu BeckBlog vom 8.3.2008). Die Revision zum BVerwG wurde zugelassen.