LG Hamburg verbietet Google-Bildersuchmaschine
Gespeichert von Prof. Dr. Thomas Hoeren am
Ohne Worte:
LG Hamburg - 308 O 42/06
Google Deutschland ist es verboten, Bilder des Künstlers Thomas Horn als
Thumbnails in der Suchergebnisliste zu zeigen.
In direkter Folge der Entscheidung urteilte das LG Hamburg in
Parallelverfahren auch gegen die Deutsche Telekom, Hansenet und Freenet.
Die Provider stellen auf ihren Websites den Nutzern eine Schnittstelle zu
Googles Bildersuche zur Verfügung. Google selbst hat bereits Berufung
gegen das Urteil beim Hanseatischen Oberlandesgericht eingelegt, sodass
sich das Unternehmen bislang nicht an die Unterlassungsverpflichtung
halten muss.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/117360
und: