SPD-Landtagsfraktion in Bayern droht mit Verfassungsbeschwerde bei CSU-Sonderweg zur Online-Durchsuchung
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat einen Sonderweg bei der Umsetzung des Regierungskompromisses zur Online-Durchsuchung angekündigt. Für die SPD-Landtagsfraktion ist dies Anlass, über eine Verfassungsbeschwerde nachzudenken. Das meldete die Pressestelle des Bayerischen Landtags am 07.05.2008.
Der SPD-Fraktionssprecher Franz Schindler wertete dem Bericht zufolge das Eindringen in Wohnungen zur Installation von Überwachungssoftware als verfassungsrechtlich bedenklich. Auch verwies der Politiker auf den Konsens, den man auf Bundesebene zwischen der Union und der SPD gefunden hatte. Danach solle das Betreten von Wohnungen zur Manipulation von Rechnern weiterhin verboten bleiben. Als geradezu kaltschnäuzig bezeichnete es Schindler deshalb, dass sich die bayerische Regierung trotz der verfassungsrechtlichen Probleme nicht an den Kompromiss halten wolle. Der Fraktionssprecher sieht darin ein bewusstes Überschreiten der bayerischen Regierung der Grenzen des verfassungsrechtlich Erlaubten. Schindler selbst sprach sich erneut gegen Online-Durchsuchungen aus. Mehr qualifizierte Mitarbeiter zur Auswerung von Daten seien ausreichend.