Die Regelungen des geplanten BKA-Gesetzes
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Am 15.09.2008 hat der Innenausschuss des Deutschen Bundestages Experten zum geplanten BKA-Gesetz angehört. Besonders umstritten ist die darin für das BKA vorgesehene Möglichkeit, so genannte Online-Durchsuchungen vorzunehmen, also ohne Wissen des Betroffenen in informationstechnische Systeme eingreifen und aus ihnen Daten erheben zu dürfen. Das Gesetz enthält aber noch weitere wichtige Bestimmungen.
Gefahrenabwehr
Zur Abwehr des internationalen Terrorismus soll das BKA erstmals vorbeugende Aufgaben übernehmen dürfen, wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde eine Übernahme wünscht.
Privater Kernbereich
Eine Überwachung muss unterbrochen werden, wenn der Kernbereich des Privatlebens betroffen ist. Dazu gehören etwa Tagebuchaufzeichnungen oder Fotografien. Aufzeichnungen, die diesen Bereich betreffen, sind unverzüglich zu löschen, Erkenntnisse dürfen nicht verwertet werden. Bestehen Zweifel, ob Daten diesem Bereich zuzurechnen sind, sind diese zu löschen oder dem anordnenden Gericht zur Entscheidung vorzulegen. Das Erfassen und Löschen von Daten muss dokumentiert werden.
Akustische und optische Überwachung
Zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates, für Leib, Leben und Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert darf das BKA verdeckt Personen abhören und auch Bildaufnahmen machen.
Eilkompetenz
Diese Maßnahmen dürfen nur auf Antrag des BKA-Präsidenten oder seines Vertreters von einem Gericht angeordnet werden. Ist Gefahr im Verzug, darf sofort gehandelt werden. Die gerichtliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
Rasterfahndung
Das BKA kann von öffentlichen oder nichtöffentlichen Stellen die Übermittlung von personenbezogenen Daten aus Dateien verlangen. Voraussetzung ist wiederum die Abwehr schwerwiegender Gefahren.
Telekommunikation
Das BKA darf ohne Wissen des Betroffenen dessen Telekommunikation überwachen. Es darf Daten über Verbindungen erheben und bei Mobilfunk den Standort des Gerätes ermitteln.
Wohnungsdurchsuchung
Unter bestimmten Voraussetzungen darf das BKA ohne Einwilligung des Inhabers dessen Wohnung durchsuchen.
Im Netz
Den Entwurf des BKA-Gesetzes (BT-Drs. 16/9588) finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten des Bundestages.
Aus der Datenbank beck-online
BVerfG, Nichtigkeit der Vorschriften zur Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen, NJW 2008, 822
Aus dem Nachrichtenarchiv
Experten halten BKA-Gesetz größtenteils für verfassungsgemäß, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 15.09.2008, becklink 266411
Anwälte: BKA-Gesetz opfert Freiheitsrechte, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 15.09.2008, becklink 266324
Bundesrat befürwortet grundsätzlich BKA-Novelle, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 07.07.2008, becklink 262787