NJW-Entscheidung der Woche: Bezeichnung eines Polizeibeamten als "Oberförster" keine Beleidigung
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
"Herr Oberförster, zum Wald geht es da lang." Aufgrund dieser Äußerung gegenüber einem Polizeibeamten klagte die Staatsanwaltschaft Berlin einen Passanten wegen Beleidigung an. Das AG Berlin-Tiergarten (Beschluss vom 26.5.2008 - [412 Ds] 2JuJs 186-08 [74/08]) lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens ab und appelliert in der NJW-Entscheidung der Woche an die Ermittler, "einen solchen Schmarrn nicht anzuklagen". Eine Beleidigung läge nur dann vor, wenn es sich um eine ernstliche Herabwürdigung, nicht aber um eine flapsige, spöttische Bemerkung handelt. Oberförster aber war und ist die Dienstbezeichnung für einen nützlichen, dem Gemeinwohl dienenden Beruf. Auch aus der sprachlichen Nähe zum "Oberlehrer" könne sich für den verständigen Dritten in der Position des Polizeibeamten keine Verletzung seines Ehrgefühls ergeben. Dem ist aus meiner Sicht nichts hinzufügen.