Extremberglauf zur Zugspitze im Juli: Strafbefehl beantragt
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Bei dem Extremerglauf zur Zugspitze im Juli dieses Jahres mit 600 Läufern gerieten die Sportler auf dem Weg zum Gipfel in ein Schneetreiben und eisige Winde. Zwei Teilnehmer im Alter von 41 und 45 Jahren brachen zusammen und starben an Unterkühlung. Weitere Sportler mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden. Teilweise trugen die Sportler über 16,1 km und rund 2000 Höhenmeter nur kurze Hosen und T-Shirts.
Diese Woche hat die Staatsanwaltschaft München II einen Strafbefehl gegen den Veranstalter des Laufs wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in neun Fällen mit 90 Tagessätzen beim Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen beantragt. Der Veranstalter hätte angesichts des schlechten Wetters bei dem Lauf schlecht ausgerüstete Läufe gar nicht erst starten lassen dürfen oder für ausreichende Ausrüstung sorgen müssen. Angesichts des Wetterumschwungs hätte er den Zieleinlauf in untere Höhenlagen verlegen müssen.