Gäfgen erreicht in Straßburg Annahme durch die Große Kammer
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Nachdem Magnus Gäfgen bei der "Kleinen" Kammer des EGMR - wie berichtet - eine Niederlage hatte, beantragte sein Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Michael Heuchemer die Verweisung an die Große Kammer. Mit Datum 1. Dezember 2008 hat ein Ausschuss von fünf Richtern der Großen Kammer den Antrag angenommen. Dies geschieht nach Art. 43 Abs. 2 EMRK dann, "wenn die Rechtssache eine schwerwiegende Frage der Auslegung oder Anwendung dieser Konvention oder der Protokolle dazu oder eine schwerwiegende Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft." - Das ist schon ein wichtiger Teilerfolg, zumal dies bei Individualbeschwerden nicht häufig geschieht.