Nochmals: Was ist ein Geständnis wert? - Schwedischer Massenmörder widerruft alle Geständnisse
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich finde die Frage, wie es zu falschen Geständnissen kommt, für die strafrechtliche Praxis ebenso bedeutsam wie spannend. Deshalb zu diesem Thema eine aktuelle Meldung (Quelle: FAZ vom 16.12.2008 S. 9):
Der 58 jährige Schwede Thomas Quick, geboren als Sture Ragnar Bergwall, wurde bis zum Jahr 2000 in verschiedenen Verfahren für insgesamt acht Morde begangen zwischen 1976 und 1988 verurteilt und lebenslang in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen - gestanden hatte er bis zu 33 Morde. In allen Verfahren wurde Quick vor allem aufgrund seiner Geständnisse verurteilt, es fehlten die "harten Beweise" und in einem Fall sogar der Leichnam. Jetzt hat er in einer Fernsehdokumentation, die am Sonntagabend in Schweden ausgestrahlt wurde, alle Geständnisse widerrufen. Sein Wissen über die Taten und die Tatorte habe er aus Zeitungen. Seinen Psychiatern wirft er vor, ihm bei Verhören unter Drogen gesetzt zu haben.
Schon oft wurde die Glaubwürdigkeit seiner Geständnisse angezweifelt. Nicht immer stimmten seine Angaben über den Tathergang überein. Der Kriminologie-Professor und bekannte Krimiautor Leif G.W . Persson wirft der schwedischen Justiz Versagen vor. Einer der Richter habe Quick nahezu geholfen, die Taten richtig nachzuerzählen (solche Vorgehensweisen beschreibt auch Gisela Friedrichsen im Fall Pascal). Einer schwedischen Boulevardzeitung sagte Persson: "Das ist der größte Justizskandal in Schweden seit 100 Jahren."
Quicks Anwalt will die Wiederaufnahme der Mordverfahren beantragen.