Kölner Stadtarchiv - Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung und Baugefährdung
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs weckt ein Gutachten Zweifel, ob beim Bau der Nord-Süd-Stadtbahn sorgfältig genug gearbeitet wurde ( SPIEGEL vom 9.3.2009 Nr. 11 S. 35).
Zu welchem Ergebnis die staatsanwaltlichen Ermittlungen führen, weiß ich nicht. Aber mit dem SPIEGEL lag heute auch die aktuelle Ausgabe der NStZ im Briefkasten, in der das Urteil des BGH vom 13.11.2008 - 4 StR 252/08 - abgedruckt ist (NStZ 2009, 146), das die Verkehrssicherungspflichten bei arbeitsteiliger Erledigung der Bauleistungen durch verschiedene Gewerke darlegt, wenn es zu einem Gebäudeeinsturz mit tödlichen Folgen kommt:
- Wer Gefahrenquellen schafft oder unterhält, hat die erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um andere vor Schäden zu schützen.
- Bei Bauvorhaben ist neben dem Hauptunternehmer auch der Subunternehmer für die in seinem Bereich liegenden Gefahrenquellen verantwortlich.
- Die Verkehrssicherungspflichtigen sind gehalten, sich gegenseitig abzustimmen und zu unterrichten; der für die Gefahrenquelle Verantwortliche muss sich im Rahmen des Zumutbaren informieren, ob der Sicherungspflichtige seinen Aufgaben nachgekommen ist.