Olaf Scholz: "Praktika stärken - Mißbrauch verhindern"
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz (SPD), hat eine Studie über die Lage von Berufseinsteigern präsentiert und für den Bereich der Praktikantenstellen Handlungsbedarf konstatiert (vgl. FAZ v. 19.3.2008, S. 13). Der Studie entnimmt der Minister zunächst, dass Praktika nach Ausbildung und Studium bei der beruflichen Orientierung und beim Job-Einstieg helfen. Sie seien "wichtig, ja unverzichtbar". Auf der anderen Seite offenbart die Studie bei der Vergütung gewisse Mißstände. Scholz kündigte "gesetzliche Klarstellungen" an, die den Lernzweck stärker als Mittelpunkt eines Praktikums definieren und für eine angemessene Vergütung sorgen sollen. Von der Festlegung eines Mindestlohns ist allerdings nicht die Rede. Zudem soll geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen Praktikumsvereinbarungen und die Festlegung von Tätigkeiten sowie weiteren Einzelheiten der Schriftform bedürfen. Die angekündigten punktuellen Maßnahmen lassen das Praktikantenverhältnis im Grunde in der rechtlichen Grauzone zwischen Arbeitsrecht, Berufsbildungsrecht und sonstigem nicht arbeitsrechtlich geprägten Vertragsrecht (instruktiv hierzu zuletzt Maties, RdA 2007, 135). Ebenfalls klärungsbedürftig wäre darüber hinaus auch das Rechtsverhältnis der Volontäre. Den Kritikern der gegenwärtigen Zustände (Stichwort: Generation Praktikum) dürften die jetzt präsentierten Überlegungen des Ministers sicherlich nicht weit genug gehen. Andere sehen wiederum die Mittlerfunktion des Praktikums gefährdet (so Heike Göbel in der FAZ v. 19.3.2008, S. 11). Die Diskussion um das Recht der Praktikanten ist damit wieder eröffnet.