Herausgabe von Schmiergeldern
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Das Thema Korruption und Arbeitsrecht bleibt weiter aktuell. Vor allem die Zahlung von Schmiergeldern wirft eine Reihe von rechtlichen Fragen auf, die sogar bis ins Strafrecht führt (zu den Konsequenzen etwa MünchArbR-Blomeyer § 53 Rdn. 98 ff.). Das Hessische LAG hat jetzt in einem Urteil vom 25.1.2008 (10 Sa 1195/06, Pressemitteilung 8/08)) die schon bislang herrschende Meinung bestätigt, derzufolge der Arbeitgeber einen Anspruch auf Herausgabe des empfangenen Betrages wegen unerlaubter Eigengeschäftsführung hat. Bemerkenswert ist, dass das LAG darüber hinaus die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) für gegeben hält. Der Schadensersatzanspruch bestehe mindestens in der Höhe der empfangenen Gelder. Bei der Annahme von Schmiergeldern spreche der Anscheinsbeweis dafür, dass der Arbeitgeber um die dem Arbeitnehmer zugeflossenen Beträge geschädigt sei. Ferner stellt das LAG klar, dass ein solcher Zahlungsanspruch des Arbeitgebers auch nicht unter eine im Zuge der Beendigung des Arbeitsvertrages vereinbarte Abgeltungsklausel falle.