Weit sind wir gekommen - Verkehrskontrollen mit DNA-Entnahme
Gespeichert von Carsten Krumm am
Die Ludwigsburger Kreiszeitung meldet etwas doch sehr Bedenkliches. Offenbar bedient sich die Polizei der Möglichkeit zur Durchführung einfacher Verkehrskontrollen, um an DNA-Proben der Fahrzeugführer zu gelangen. Wer dann auch noch bei der "normalen Kontrolle" auffällt, wird "verstärkt um die Abgabe einer Speichelprobe gebeten".
Die Polizeidirektion Ludwigsburg laut Ludwigsburger Kreiszeitung:
"Niemand werde von der Polizei zum Mitmachen bei einem DNA-Test gedrängt – die Abnahme des genetischen Fingerabdrucks im Rahmen normaler Kontrollen erfolge freiwillig und unter strikter Wahrung der rechtlichen Bestimmungen. Richtig aber sei, dass der Gentest per Speichelprobe bei Verkehrskontrollen im Raum Ludwigsburg-Heilbronn mittlerweile Routine sei. Schließlich hat die Polizistenmörderin von der Heilbronner Theresienwiese auch im Kreis ihren genetischen Fingerabdruck hinterlassen – so in Gronau und Kornwestheim. Deshalb, sagt ein Sprecher der Polizeidirektion Heilbronn, deren Sonderkommission Parkplatz die Jagd nach der unbekannten Schwerstkriminellen leitet, würden bei normalen Kontrollen auffällige Personen auch verstärkt um die Abgabe ihrer Speichelprobe gebeten."
Meine Frage: Gibt es einen Unterschied zu dem vor einigen Monaten in der SVR besprochenen Entscheidung des OLG Oldenburg, Urteil vom 24. 9. 2007 – Ss 218/07 (= SVR 2008, 386), in der Polizisten wegen Nötigung verurteilt worden waren? Die Beamten hatten formal eine "Kontrolle" durchgeführt, jedoch mit dem weiteren Ziel mit den kontrollierten (weiblichen) Fahrzeuginsassen von “optisch angenehmer Erscheinung” in Kontakt zu kommen.