Bürokratieentlasungsgesetz: Weitere Änderungen im Arbeitsrecht
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
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Der Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) sieht neben dem Verzicht auf den schriftlichen Arbeitsvertragsnachweis (dazu bereits hier im BeckBlog) weitere für das Arbeitsrecht bedeutsame Änderungen vor:
- Mit Einwilligung des Arbeitnehmers kann das Zeugnis künftig in elektronischer Form erteilt werden (§ 630 BGB, § 109 GewO)
- Das ArbZG und die auf ihm basierenden Bestimmungen zur Arbeitszeit sowie das JArbSchG müssen nicht mehr auf Papier im Betrieb ausgelegt, sondern können elektronisch bereitgestellt werden (§ 16 ArbZG; §§ 1a, 47, 48, 54, 59 JArbSchG)
- Die Erklärungen zur Elternzeit, Pflegezeit und Familien-Pflegezeit können in Textform abgegeben werden (§§ 15, 16 BEEG, § 3 PflegeZG, §§ 2a, 10 FPflZG)
Den gesamten Gesetzentwurf finden Sie hier