Mindestlohn wird ausgeweitet

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 14.01.2009

Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, den Mindestlohn weiter auszudehnen. Für fünf Branchen soll per Rechtsverordnung auf der Grundlage des Entsendegesetzes ein Mindestlohn eingeführt werden. Im einzelnen handelt es sich um die Branchen Pflegedienste, Bewachung, Entsorgung, Großwäschereien und Bergbauspezialarbeiten. Nicht durchsetzen konnte sich dagegen der Bundesarbeitsminister mit seinem Vorschlag, auch die Zeitarbeitsbranche in diese Liste aufzunehmen und damit einen Mindestlohntarifvertrag der DGB-Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IgZ) verbindlich zu machen. Die Union hatte hier ihre Zustimmung unter Hinweis auf konkurrierende Tarifverträge des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) und dem Arbeitgeberverband mittelständischer Personaldienstleister (AMP) begründet. Für die Zeitarbeitsbranche hat die große Koalition allerdings einen anderen Komprimiss gefunden. Für diese Branche  mit ihren ca. 700.000 Arbeitnehmern soll eine Lohnuntergrenze künftig im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgeschrieben werden. Über deren Höhe hat man sich jedoch offenbar noch nicht geeinigt. Der Gesetzgeber greift damit in ungewöhnlich direkter Form in die Lohnfindung ein und nimmt damit den Tarifvertragspartnern die Möglichkeit, Tarifverträge unterhalb dieser Grenze abzuschließen. Publik geworden ist im übrigen, dass die Union für ihr Einlenken auf dem Feld des Mindestlohns als Gegenleistung den Verzicht auf eine höhere Reichensteuer im Konjunkturpaket II erhalten habe. Der Kommentator der FAZ spricht hier nicht zu Unrecht von einem "Kuhhandel".

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