LAG Berlin-Brandenburg bestätigt fristlose Kündigung wegen 1,30 Euro

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 24.02.2009

Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 24.2.2009 (7 Sa 2017/08) die Kündigung einer Supermarkt-Kassiererin wegen des Diebstahls zweier Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro bestätigt und damit die Berufung gegen das klageabweisende Urteil der ersten Instanz zurückgewiesen (siehe schon BeckBlog vom 2.2.2009). Der Rechtsstreit hat bundesweit Aufsehen erregt, weil die Klägerin bereits seit 30 Jahren in dem Betrieb beschäftigt war, ferner behauptet hatte, die Kündigung stehe mit ihrer gewerkschaftlichen Arbeit und der Teilnahme an einem Streik in Zusammenhang und die Rechtsauffassung vertreten hat, eine Verdachtskündigung verstoße gegen die Unschuldsvermutung des Art. 6 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention).

Das LAG Berlin-Brandenburg hat sich dieser Argumentation nicht angeschlossen: Ausweislich der Pressemitteilung des Gerichts hält es eine Verdachtskündigung - obiter dictum - für zulässig. Das oft gebrauchte Argument der „Unschuldsvermutung“ greife hier nicht; es gehe nicht um eine Verurteilung aufgrund des Strafrechts, vielmehr werde das (arbeitsrechtliche) Kündigungsrecht vom „Prognoseprinzip“ beherrscht, das danach frage, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses angesichts dringender Verdachtsmomente für das Vorliegen einer Straftat des Arbeitnehmers noch zumutbar sei oder nicht.

Letztlich tragen diese Überlegungen die Entscheidung des Gerichts aber gar nicht. Denn es ist nach der Vernehmung der Klägerin sowie mehrerer Zeugen zu der Überzeugung gelangt, dass die Klägerin die ihr zur Last gelegte Tat - Entwendung von zwei liegen gebliebenen Pfandbons aus dem Kassenbüro und Einlösung derselben zu ihren Gunsten - tatsächlich begangen hat, sodass hier nicht nur ein „Verdacht“ gegeben sei.

Bei der im Rahmen von § 626 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Interessenabwägung sei zwar das Alter der Klägerin und ihre langjährige Beschäftigungszeit zu ihren Gunsten zu berücksichtigen gewesen. Zu ihren Lasten allerdings sei ins Gewicht gefallen, dass sie als Kassiererin unbedingte Zuverlässigkeit und absolute Korrektheit zeigen müsse. Der ihr obliegende Umgang mit Geld, Bons etc. setze absolute Ehrlichkeit voraus, der Arbeitgeber müsse sich bei einer Kassiererin auf diese unabdingbaren Voraussetzungen verlassen können. Insofern könne es auch nicht auf den Wert der entwendeten Ware ankommen, das Eigentum des Arbeitgebers stehe auch nicht für geringe Beträge zur Disposition, und das auch nicht bei längerer Betriebszugehörigkeit. Durch eine entsprechende Tatbegehung einer Kassiererin entstehe ein irreparabler Vertrauensverlust. Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass gerade dieser Vertrauensverlust gegenüber der als Kassiererin beschäftigten Klägerin, nicht aber der Wert der Sache (1,30 Euro) maßgeblicher Kündigungsgrund sei. Der Vertrauensverlust sei im zu entscheidenden Fall noch nachhaltiger gewesen, weil die Klägerin im Rahmen der Befragungen durch den Arbeitgeber immer wieder falsche Angaben gemacht habe, die sie dann, als sie vom Arbeitgeber widerlegt waren, einfach fallengelassen hat. So habe sie beispielsweise ohne Grund und Rechtfertigung eine Kollegin belastet, die nichts mit der Sache zu tun gehabt hatte.

Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde vom LAG nicht zugelassen.

Die Klägerin, die bereits im Vorfeld angekündigt hatte, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gehen zu wollen, hat damit ihren Arbeitsplatz verloren. Der EGMR kann das Urteil des Landesarbeitsgerichts nicht aufheben, sondern allenfalls die Bundesrepublik Deutschland zur Zahlung einer Entschädigung wegen Verletzung der Konvention verurteilen (vgl. BVerfG 14.10.2004 BVerfGE 111, 307 ff.). Angesichts des Umstandes, dass das Landesarbeitsgericht die Kündigung wegen erwiesener Pflichtverletzung (und nicht nur wegen des bloßen Verdachts) als gerechtfertigt angesehen hat, dürften die Chancen der Klägerin beim EGMR jedoch als äußerst gering einzuschätzen sein.

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19 Kommentare

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Hm, das LAG hat offenbar eine Unterschlagung angenommen und darauf beruht ja auch die ganze Abfolge. Mal angenommen, dass ein Betrug nun vom Strafgericht verneint würde. Was wären dann die Folgen für das Urteil?

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Vermutlich gibt es keine strafrechtlichen Ermittlungen. Bei der Schadenssumme käme es auch sicherlich nicht zu einer Anklage, wenn keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen.

Unabhähngig davon gäbe es keine Folgen, wenn ein Strafgericht einen Betrug oder generell einen Straftatbestand verneinen würde. Was die Mehrzahl der Leute nicht verstehen - es handelt sich um zwei völlig unterschiedliche Verfahren. Im Strafprozess kann der Angeklagte schweigen oder auch lügen, ohne dass es sich für ihn negativ auswirken könnte. Die Schuld muss ihm nachgewiesen werden. Im Zweifel wird er freigesprochen. Ein Freispruch bedeutet aber nicht zwingend, dass die Unschuld erwiesen ist ("Freispruch zweiter Klasse").

Im Arbeitsgerichtsverfahren muss die Partei sich entsprechend den zivilprozessualen Regelungen auf erhebliches Vorbringen des Gegners erklären und zwar um so konkreter, je konkreter der Gegenvortrag ist. Wenn man sich dann in Widersprüche verstrickt oder nur Ausflüchte bringt, wirkt sich das eben nachteilig aus und das auch völlig zu Recht.

Bei einer Verdachtskündigung ist es typisch, dass keine Verurteilung vorliegt. Ansonsten würde sich es um eine Tatkündigung handeln.
Das Arbeitsgericht kann aber im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses zur der Überzeugung kommen, dass der AN die ihm vorgeworfene Tat begangen hat und dies ganz unabhängig davon, ob auch eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt oder nicht.

Sollte sich - rein hypothetisch - im vorliegenden Fall die Unschuld der Kassiererin rausstellen, käme allenfalls eine Restitutionsklage in Betracht. Aber das ist nur ein sehr theoretischer Fall.

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"Emmely" geht es um's "Überleben"; ihrem Anwalt um's Prinzip. Jetzt, da "Emmely", spätestens seit gestern Abend öffentlich ist (im ZDF bei Johannes B. Kerner diskutierten am späten Abend des 24.02.2009 u.a. "Emmely" selbst, ihr kämpferischer Anwalt sowie die Anwältin der Gegenseite, www.jbk.zdf.de), ist es mit einer Einigung vorbei. Selbst wenn "Emmely" eine Abfindung bekäme, wäre das wohl das letzte Geld, was sie je von einem Arbeitgeber bekommen könnte. Wer würde sie noch einstellen? Sie muss demnach ihrem Anwalt durch alle Instanzen folgen.

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Die möglicherweise zutreffende Vorgeschichte der gewerkschaftlichen Aktivitäten wird in praktisch allen aktuellen Meldungen geflissentlich verschwiegen.

Solche Entscheidungen unabhängiger Richter sind nur möglich vor dem Hintergrund der fragwürdigen Rechtsprechung zu den sog. Verdachtskündigungen, bei denen ja allein der Vertrauensverlust ausreicht. Setzt man diese und ähnlich absurde Kündigungsrechtsprechung ins Verhältnis zum kriminellen Treiben zahlreicher Bankmanager und ihrer Handlanger, die ja deswegen keineswegs außerordentlich gekündigt werden und ihren Job verlieren, dann kann man sich als Jurist nur noch schämen, dass man dazu gehört.

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Für einen Arbeitgeber ist es in der Regel schwer, mit einer Verdachtskündigung einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin zu kündigen.
Die Anforderungen an den Tatsachenvortrag sind erheblich. Jetzt hat das LAG BB nach einer Beweisaufnahme entschieden. Jedoch gilt zu beachten, dass der gekündigten Mitarbeiterin eigene objektive Beweismittel nicht zur Verfügung standen. Nach ihrer Erklärung im ZDF - Kerner - sollen die Bons ebensowenig vorhanden gewesen sein wie die Videoaufnahmen.
Ulrich Kienzle - ebenfalls Teilnehmer der ZDF-Runde - meinte denn auch, das sei wie im 19. Jahrhundert.
Ich kann nicht bewerten, ob das LAG BB alle Tatsachen berücksichtig hat, die entscheidungserheblich sind. Davon gehe ich aus. Auch eine Prognose über das Ergebnis der Nichtzulassungsbeschwerde wage ich nicht abzugeben. Der ZDF-Rechtskollege war bei Kerner anderer Meinung.
Unsere Branche der Rechtsanwälte hat ja durch ihre juristische Kreativität die Möglichkeit die Justiz immer wieder neu herauszufordern. Vielleicht ist der Fall Anlaß für eine Weiterentwicklung des Rechts bzw. der Rechtsprechnung. Sachliche, überlegte Vorgehensweise ist angesagt.

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Wer sich einmal die Mühe gemacht hat, die recht ausführliche Pressemitteilung des LAG zu lesen, der erfährt auch ein bischen was von den tatsächlichen Vorträgen.
Interessant finde ich zB, dass die Klägerin hier mehrfach Behauptungen aufgestellt und nach Widerlegung durch die Beklagte einfach fallen gelassen hat. Es gibt anders als im StR eine Wahrheitspflicht im ZivilR - da gehört das ArbR dazu.
Auch hat sie eine Kollegin bezichtigt, die offensichtlich nichts damit zu tun hat.
Auftritte wie beim ZDF gereichen nicht zur Glaubwürdigkeit einer Person, dies ist nur eine Seite der Medaille. Und wer bitte war bei der Verhandlung dabei, um sich ein EIGENES Bild von Zeugen und Aussagen zu machen?

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Tatsache ist, dass die Klägerin zuvor eine Kollegin bewusst falsch beschuldigt hat. Aber dieser Sachverhalt wird in der Diskussion nicht ausreichend gewürdigt. Nach meiner Meinung nach wäre eine Weiterbeschäftigung der Klägerin für die Belegschaft, die ehemaligen Kollegen und Kolleginnen, nicht zumutbar. Der Betriebsfrieden wäre wahrscheinlich langfristig gestört. Das allein rechtfertigt eine Kündigung.

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@ HW Bender
Weshalb sind Sie sich so sicher, dass es eine Tatsache ist, dass die Klägerin eine Kollegin falsch beschuldigt hat? Meinten Sie vielleicht, dass es sich dabei um eine im Sinne des Prozessrechts bewiesene Behauptung handelt, weil diese Kollegin es behauptet, dass sie falsch beschuldigt wurde? Wer nicht dabei gewesen ist, sollte mit solchen Schlussfolgerungen vorsichtiger sein!

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Relevant ist doch nur der Vertrauensverlust. Der steht doch außer Zweifel, wenn man das Urteil liest. Die Verhältnismäßigkeit zu Verfehlungen anderer ist nicht herstellbar. Gibt es eine Gleichheit im Unrecht?. Kann doch nicht sein. Einer Gewerkschafterin/Betriebsrätin zu kündigen ist nahezu unmöglich. Der einzige brauchbare Kündigungsgrund ist eben die Untreue. Das hat Emely gewusst. Und trotzdem geklaut. Dumm. (sehr),In meinem Heimatdorf hat eine Bademeisterin eine vom Badegast liegen gelassene angebrochene Flasche Shampoo mitgenommen. Auch diese fristlose Kündigung hatte Bestand vor den Gerichten. Der Diebstahl durch eigenes Personal ist ein Problem im Handel. Der trifft eben nicht nur den Arbeitgeber. Der Kollege Filialleiter steht wegen der Inventur-Differenzen auch im Feuer. Ich weiß, wo von ich Rede: auch meine Filialleiter-Karriere endete vorzeitig in meinen jungen Jahren. Ich frage mich, ob es nicht bessere Ziele für die Solidarität der Massen gibt als diese Dame.

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OFFENER BRIEF AN DEN BERLINER ANWALTSVEREIN

2009-02-26

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Befremden las ich von Ihrer Rücktrittsforderung an Bundestagsvizepräsident Thierse. Sie glauben demnach an die Unfehlbarkeit deutscher Gerichte und deren Urteile. Dass das aber nicht immer der Fall ist, sollte sich auch in eher weltfremden Kreisen herumgesprochen haben. Denn wie ist ein solches Urteil wie im Fall der mittlerweils berühmten Kassiererin von Kaiser´s sonst erklärbar?

Auch die unsäglichen Urteile eines Roland Freisler sind nach den heutzutage angewandten Kriterien von Unabhängigkeit und Rechtsstaatlichkeit eines Justizsystems zweifellos als eben so zu bezeichnen. Jedes Justizverbrechen des Dritten Reiches wurde üblicherweise - teils mit nachträglicher Legitimation - nach damaligem Recht und Gesetz durchgeführt. Muss man darauf stolz sein? Auch Ihnen wäre ein Blick über den Tellerrand angeraten.

Von wirklicher Rechtsstaatlichkeit, die sich von Gerechtigkeit ableitet und deshalb diesen Namen auch verdient, sind wir in diesem Lande noch recht weit entfernt. Solange der Deutsche Bundestag, die Volksvertretung der Bürger Deutschlands, sich hauptsächlich als Refugium für Juristen bzw. Beamte und sonstige Angehörige des Öffentliches Dienstes darstellt, wird sich leider wenig daran ändern. Denn gerade diese Kasten sind es doch, die sich nach Kriegsende nahezu unbeschadet in die neue Zeit retten konnten ...

Grüße aus Berlin-Kaulsdorf

Henry Bleckert

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Diese Diskussion ist doch unerträglich: es geht doch nicht um EUR 1,30, sondern darum, dass ein Kassierer nun einmal eine besondere Vertrauensstellung hat. Und, wir wissen doch: sooo einfach, wie in den Medien dargestellt, ist die Verdachtskündigung beileibe nicht (zumal, wenn die Berichte aufmerksam verfolgt werden, wohl im Lauf der Verhandlungen sich eine Tatsachenkündigung nahelegte). An die "Gegner" dieser Entscheidung gerichtet: Was soll denn der Arbeitgeber eigentlich sonst tun: eine Beobachtungskamera stetig auf die einmal auffällig gewordene Kassiererin richten? Da werden die Schreie aber laut!! Einen "Aufpasser" nebenan stellen?

Dass unsäglicherweise sich ein Herr Thierse unsachlich einmischt, kommt noch dazu: wie geht denn gerade diese SPD Herrn Thierses mit jemandem um, der nicht das Kreuz dort macht, wo die Partei befielt? Das haben wir ja in Hessen gesehen, und das haben wir bei unserem Ex-Wirtschaftsminister gesehen. Vertrauensbruch führt dort doch auch zur Entlassung ... recht undemokratisch, barbarisch?!?

Der Gang zu BAG (mangels Divergenz - das BAG hatte ja bereits wegen Genusses einer Praline die fristlose Kündigung bestätigt, und auch wegen "Mitnahme" von (bereits abgeschriebenen) Firmengegenständen) kann erspart bleiben, und auch der EMRG und das BVerfG werden hier wohl nicht einmal annehmen.

Kommen wir nun zu einer interessanten Frage: Warum eigentlich nimmt sich die Presse eines solchen - für Arbeitsrechtler, excusé, "stinknormalen" Falles an? Welche Interessen werden hier verfolgt? Welche Interessen verfolgt eigentlich die Gekündigte, wenn sie sich von ihrem Anwalt durch die Medien bewegen lässt? Welche (wirklichen) Hoffnungen hat sie hinsichtlich ihrer - spätestens jetzt: fragwürdigen - beruflichen Zukunft? Von einer sachlichen Berichterstattung haben wir uns doch in dieser causa längst wegbewegt!

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herr keller, die medien sind ja in dem, was als skandal ausgeschlachtet wird, auch nicht immer vernünftig. ich glaube hier geht es vor allem um den vergleich mit den managerboni trotz ausgelöster krise. allen wurde immer erzählt, die banker verdienten so gut weil sie ja so eine riesige verantwortung trügen und jetzt wird ihnen noch der ar... vergoldet, von verantwortung nix zu sehen. emmely ist ein ganz anderer fall und vielleicht juristisch nicht mal besonders spannend aber für den der diese nachrichten parallel liest, ist das der skandal.
und zum vertrauen. emmely hat nichts aus der kasse genommen und sich dummerweise wahrscheinlich wenig bis garnix dabei gedacht als sie die bons einlöste. ich habe das ganze arbeitsgerichtsurteil gelesen, aber was ich nicht kapiere ist, warum es (angeblich) bei diesem kaiser vorgeschrieben war sich die leergutbons abzeichnen zu lassen, aber die kollegin trotzdem die nicht abgezeichneten bons von emmely angenommen hat. warum hat diese kollegin denn noch das vertrauen des chefs, obwohl sie ja an der kasse saß?

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Was würde eigentlich passieren, wenn jetzt die Eigentümer der Pfandbons auftauchen und sagen sie schenken sie der Kassiererin?

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@Waschbär
Das hätte für die, vom Gericht als erwiesen betrachtete, Unterschlagung m.E. keine Bedeutung. Denn ein nachträgliches sog. tatbestandsausschließendes Einverständnis (bzw. rechtfertigende Einwilligung) vermag den Vorsatz, der im Zeitpunkt der Tathandlung vorlag, nicht zu beseitigen. Insoweit würde sich dadurch auch nichts an der arbeitsrechtlichen Würdigung ändern, die nach Auffassung des Gerichts eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
Lediglich im zivilrechtlichen Verhältnis zu den ursprünglich berechtigten Pfandgläubigern dürfte die nachträgliche Genehmigung dazu führen, dass die Kassiererin nicht mehr verpflichtet ist, die zu Unrecht erlangten € 1,30 an diese herausgeben zu müssen...

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Einen ähnlichen Fall gab's ja gerade in Hessen. Da hat eine Kassiererin wohl jedesmal wenn ein Kunde keine Bonuskarte hatte anschließend die eigene oder die der Tochter durchgezogen und damit über 5.000 €uro an Punkten angesammelt.

Was ich an dem Fall nicht verstehe:
a) Warum ernsthaft die zweite Instanz?
b) Warum benutzt man für sowas die eigene(n) Karten und nicht die von Freunden?

Man kann doch nicht ernsthaft erwarten, dass es dem AG wurscht ist pro Monat an die 400 €uro auf seine Kosten „dazuzuverdienen“.

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