Kein nennenswerter Beitrag zum Bürokratieabbau – elektronische Form des Nachweises soll auch weiterhin nicht möglich sein
von , veröffentlicht am 13.01.2024Die Bundesregierung plant ein groß angelegtes „Bürokratieentlastungsgesetz“, zu der auch das Bundesarbeitsministerium beitragen soll. Allerdings hat der Beitrag des Ministeriums zu Recht enttäuschte Reaktionen hervorgerufen. Obwohl die europäische Nachweisrichtlinie den Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen in elektronischer Form gestatten würde, soll an dem nicht mehr zeitgemäßen Schriftformerfordernis weiterhin festgehalten werden. Heils Vorschlag lautet stattdessen: Falls Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihren Arbeitsvertrag nicht in Papierform schließen, sondern in einer „beweiskräftigen“ elektronischen Form mit amtlich anerkannter digitaler Signatur, so würde dies künftig genügen, vorausgesetzt alle wesentlichen Vertragsbedingungen befinden sich im Text des Arbeitsvertrags. Die Regelung im Nachweisgesetz, der zufolge die elektronische Form ausgeschlossen ist, bliebe unverändert. Zuwiderhandlungen – etwa durch Übersendung des Nachweises per E-Mail – wären weiterhin bußgeldbewehrt. Das erscheint mit Verlaub ziemlich realitätsfern. Denn welcher Arbeitnehmer ist in der Lage, eine digitale Signatur zu erstellen? Dafür bedarf es einer Anmeldung bei einem von der Bundesnetzagentur anerkannten Zertifizierungsdienst. Recht deutlich fällt demgemäß die Kritik am Vorschlag des Arbeitsministers aus. Der mittelstandspolitische Sprecher der FDP, Cronenberg, kritisiert, die Personalabteilungen der Unternehmen würden damit in den „bürokratischen Wahnsinn“ betrieben. Auch könnte internationale Fachkräfte „nicht fassen, dass wir immer noch stur an analogen Verfahren festhalten“. Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall rechnet vor, dass durch die Einführung der elektronischen Form 840 Millionen Blatt Papierverschwendung beendet werden könnte. Das es auch anders geht, zeigt übrigens der Referentenentwurf des Bundesbildungsministeriums eines Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetzes, der für den Abschluss von Ausbildungsverträgen nunmehr das Erfordernis der schriftlichen Niederlegung streichen will und einen digitalen Nachweis ermöglichen soll.
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