Gesetzentwurf zur Betriebsratsvergütung erhält breite Zustimmung

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 29.04.2024
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|827 Aufrufe

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Änderung der §§ 37, 78 BetrVG zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei der Betriebsratsvergütung (BT-Drucks. 20/9469) ist bei einer Expertenanhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales auf breite Zustimmung gestoßen. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Betriebsräte, Wissenschaftler (darunter mein Co-Blogger Markus Stoffels) und weitere zu Anhörung Geladene begrüßten den Entwurf, wenngleich mit unterschiedlichen Akzentuierungen. Notwendig geworden ist die Änderung zur Überzeugung der Bundesregierung, weil ein Urteil des 6. Strafsenats des BGH (Urt. vom 10.1.2023 - 6 StR 133/22, NZA 2023, 301) zu Rechtsunsicherheit geführt habe. Der Gesetzentwurf folgt einem Vorschlag, den der frühere Präsident des BSG, Prof. Dr. Rainer Schlegel, die frühere Präsidentin des BAG, Ingrid Schmidt, und Prof. Dr. Gregor Thüsing, Universität Bonn, vorgelegt hatten.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen