Immer mehr Computerspiele werden beschlagnahmt
Gespeichert von Prof. Dr. Marc Liesching am
Mit der Beschlagnahme des Computerspiels "Soldier of Fortune: Payback" durch Beschluss des Amtsgerichts Amberg vom 17.6.2008 (Az.: 102 UJs 1987/08) setzt sich eine auf den ersten Blick erstaunliche Entwicklung fort. Von den nunmehr seit Inkrafttreten der neuen Jugendschutzgesetz 2003 bundesweit insgesamt fünf wegen Gewaltdarstellungen nach § 131 StGB beschlagnahmten Computerspielen (soweit ersichtlich) erfolgten vier erst innerhalb der letzten 14 Monate. Lediglich das Computerspiel "Manhunt" wurde bereits Mitte 2004 beschlagnahmt.
Die Häufung der Beschlagnahmen von Computerspielen allein mit der vorherigen Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in Listenteil B (bei Einschätzung einer Strafbarkeit nach § 131 StGB) zu erklären, greift meines Erachtens zu kurz, da eine derartige Listenaufnahme bereits seit April 2003 erfolgt. Zu fragen ist daher: Werden Computerspiele etwa immer brutaler? Nach meiner Wahrnehmung hat sich vor allem die Qualität von Grafik und Animation verbessert. Ist eine hierdurch gewonnene stärkere "Realitätsnähe" gezeigter gewalthaltiger Spielaktionen schon Grund genug zur häufigeren Bejahung der Tatbestandsmerkmale des § 131 StGB? - Dort ist eigentlich eine besondere Realitätsnähe (anders als nunmehr in § 15 Abs. 2 Nr. 3a JuSchG) gar nicht gefordert.
Bislang erfolgte Beschlagnahmen von Computerspielen aufgrund § 131 StGB (soweit ersichtlich):
- AG München, Beschl. v. 19.7.2004 - Az.: 853 Gs 261/04 - „Manhunt"
- AG Hamburg, Beschl. v. 11.6.2007 - 167 Gs 551/07 - „Dead Rising"
- AG München, Beschl. v. 20.11.2007 - 855 Gs 426/07 - „Scarface"
- AG München, Beschl. v. 15.01.2008 - 855 Gs 10/08 - „Condemned"
- AG Amberg, Beschl. v. 17.6.2008; Az.: 102 UJs 1987/08 - "Soldier of Fortune: Payback"