Veröffentlicht am 08.07.2014 von Carsten KrummDas hat sich der Revisionsführer wohl gedacht. Bei der Revisionsverwerfung nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet ist eine ausführliche Begründung aber bei den Revisionsgerichten nicht üblich. ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
BeschlussBGHVerkehrsrecht2324 Aufrufe