Veröffentlicht am 01.04.2009 von Prof. Dr. Christian RolfsDie ehemalige Tagesschau-Sprecherin Eva Herman war keine Arbeitnehmerin des NDR. Mit dieser Begründung hat das Landesarbeitsgericht Hamburg am 1.4.2009 die Kündigungsschutzklage von Frau Herman ... Weiterlesen
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