Veröffentlicht am 02.07.2012 von Dr. Rolf HempelKartellrechtliche Zivilstreitigkeiten sind Handelssachen. Sie können vor den mit einem Berufsrichter als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern als Beisitzern besetzten Kammern für ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
KartellrechtStellungnahmeBundesratZuständigkeitRegierungsentwurfKartellrecht8. GWB-NovelleKammer für HandelssachenKartellzivilsacheZivilkammerKnow-howSpezialkenntnisse5433 Aufrufe