Veröffentlicht am 10.06.2015 von Prof. Dr. Christian RolfsEine schriftlich erklärte Kündigung geht dem Arbeitnehmer nach § 130 Abs. 1 BGB zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er die Möglichkeit hat, vom Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen. Zu diesem ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
ArbeitsrechtKündigungZugangnachträgliche Klagezulassung3344 Aufrufe